Diskussion:Wiedereinstellung

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BRD-Lastigkeit

Ich bin ja dafür, einen rechtsvergleichenden Anspruch nicht zu erhebn bzw. dies Spezialisten zu überlassen. Andererseits müsste man irgendwie deutlich machen, dass es hier nur um bundesdeutsches Arbeitsrecht geht. Bitte ohne den nervigen Textbaustein der BRD-Lastigkeit. Einfach zu sagen, dass Wiedereinstellung ein Begriff des deutschen Arbeitsrechts sei, erscheint mir auch nicht richtig, wenn es, wie ich vermute, das gleiche in Grün auch in A und CH gibt.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 22:32, 5. Mär. 2016 (CET)