Diskussion:Wiener Neustädter Tierschützerprozess

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Neutralität - Konkret - Gerichtsbeschlüsse im Vorverfahren

Um in der Sache mal etwas konkreter zu werden geh ich mal auf einen Abschnitt ein (Bitte beim Thema bleiben):

Eigentlich gleiches Thema wie eines weiter oben: Man erfährt !nichts! über die Argumente der Untersuchungsrichterin und der nachgestellten Gerichte die ja die UHaft bis auf einen Fall als rechtmäßig ansahen. Nur über die Begründung der Beschwerden erfährt der Leser etwas. Generator (Diskussion) 17:03, 19. Jun. 2013 (CEST)

Es gibt auch nichts Neues dazu zu sagen. Immerhin waren die Argumente für niemanden nachvollziehbar. Die UntersuchungsrichterInnen behaupteten einfach immer, dass Tatbegehungsgefahr bestehe. Eben das wird an verschiedenen Stellen bereits ausgeführt. Mehr Worte bringen nicht unbedingt mehr Sachinformation. --Onsemeliot (Diskussion) 18:16, 3. Feb. 2014 (CET)

Neutralität - Konkret - Anklage

Um in der Sache mal etwas konkreter zu werden geh ich mal auf einen Abschnitt ein (Bitte beim Thema bleiben):

Endlich mal etwas zu den Begründungen der Anklage. Allerdings als reine Aufzählung in der der Hauptanklagepunkt in lauter Nebensächlichkeiten untergeht. Und kein Wort über die Begründung des Hauptanklagepunktes: Was waren die Argumente der Staatanwaltschaft die Gruppe als "kriminelle Vereinigung" anzuklagen? Man muss ihnen ja nicht folgen (wie es das Gericht nicht getan hat), aber der Staatsantwalt wird ja wohl nicht einfach "kriminelle Vereinigung" auf einen Zettel geschrieben haben, sondern er wird es ausführlichst begründet haben. Er wird angeführt haben durch welche Handlungen sich die Angeklagten seiner Meinung nach schuldig gemacht haben. Er muss angegeben haben, wer sich seiner Meinung nach warum und mit welchem Ziel verschworen hat. Generator (Diskussion) 18:42, 18. Jun. 2013 (CEST)

Haste Recht, hier gibts in der Tat eine Lücke. Die Prozessdoku weiter. Ich würde das etwa so wiedergeben:
Die Begründung für den Haputvorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung beginnt mit einem Nachvollziehen von Ereignissen aus England, wo die Animal Liberation Front und teilweise auch Personen aus dem Umfeld von SHAC seit den 1970er Jahren mitunter auch gesetzeswidrig gegen Tierproduzierende Unternehmen vorgehen. Diese Form, Widerstand gegen Tierproduktion zu organisieren, habe laut Staatsanwaltschaft ab den 1980ern auch auf Österreich (und den deutschsprachigen Raum allgemein) übergegriffen: Es habe etwa im Rahmen der deutschsprachigen Kampagne gegen Escada um die Jahrtausendwende Stinkbomben in Geschäften gegeben; Während einer Kampagne gegen Kleider Bauer habe es diverse eingeschlagene Scheiben gegeben. Darüber hinaus könnten diverse zerstörte Fasanerien, eine Schweinebefreiung (1999) sowie Brandstiftungen an jeweils leerstehenden Dauenenfabriken (1999), Hühnermastanlagen (2000), Schweinefabriken (2002) einem Zirkus (2007) und einer Jagdhütte verzeichnet werden. Diese Vorfälle wurden nicht den Angeklagten im Einzelnen vorgeworfen sondern der postulierten kriminellen Vereinigung -- dem Tierschutz als solchem -- die die Angeklagten durch ihre eigenen politischen Tätigkeiten unterstützen und mit konstituieren. So genüge laut Staatsanwaltschaft diese "Doppelstrategie" des organisierten Tierschutz, einerseits mit legaler Kampagnenarbeit und andererseits mit den aufgeführten Straftaten zu agieren, den im Gesetz festgehaltenen Kriterien, die einer kriminelle Organisation konstituieren: Sie gehen arbeitsteilig vor, koordinieren ihr Vorgehen (auch international), handeln dabei konspirativ, indem sie etwa verschlüsselt kommunizieren, etc.[1]
  1. Prozessdokumentation auf tierschutzprozess.at (Abgerufen 25.7.2013)
  2. --goiken 16:25, 25. Jun. 2013 (CEST)