Diskussion:Wildacker

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Ich habe nach reiflicher Überlegung darauf verzichtet im ersten Satz die Schutzmöglichkeit von Wildtieren (des Niederwildes meist) vor den Beutegreifern zu verändern. Dadurch enthält der Artikel nun einen gewissen Widerspruch.

Generell versucht der Feldhase z.B. durch Flucht etwa dem Fuchs zu entgehen. Dies ist eine angeborene Verhaltensweise. Für diese Wildart spielt also der Deckungsaspekt eines Wildackers kaum eine Rolle. Bei der am Ende des Artikels dargestellten Attraktivität eines Wildackers für die Prädatoren geht es eigendlich am Meisten schlicht um Mäuse, die Fuchs und Greifvögel am Wildacker erbeuten. Die Maus ist die wichtigste Nahrungsquelle des Fuchses. Er wird sie dort aufsuchen, wo diese Tierart am dichtesten vertreten ist. Das ist zumeist dort, wo diese widerum am meisten Nahrung findet, wenn es woanders keine mehr gibt. Das kann z.B. auch ein Wildacker sein. Daher bietet der Wildacker keinen Schutz vor dem Beutegreifer.

Letzlich ist es mit dem Jäger genauso. Er wird am Wildacker darauf warten einen Fuchs zu erlegen, da er weiß, dass dort der Fuchs seine Nahrung (Mäuse) suchen wird. Natürlich ist es schwierig im Bewuchs den Fuchs zu erlegen. Aber jeder Jäger weiß, dass Jagen auch etwas mit Glück, Tüchtigkeit und Raffinesse zu tun hat, um Erfolg zu haben. Das weiß übrigens auch der Fuchs ! :-)

Ich habe den Textteil am Ende daher geändert. Wer mag kann den Anfang noch überarbeiten. Den Sichtschutz eines Wildackers kann ich aber nicht ganz abstreiten.

Wildaecker in Rheinland-Pfalz sind verboten!

Der Artikel ist meiner Meinung nach ziemlich einseitig, fast lyrisch. Zu Kontroversen um Kirrverordnung zB wird nichts gesagt- auch nicht dazu, dass das Anlegen von Wildaeckern in Rheinland-Pfalz zum Beispiel verboten ist!