Diskussion:Wille
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Lemme verschlimmbessert
"Handlungskonstrolle" ist so abstrakt, dass das Lemma an Aussagekraft verliert. Im Brockhaus Psychologie (als Beispiel) findet man folgende Hinweise, die das "alte" Lemma wesentlich besser trifft. Demnach ist Wille "das bewusste Anstreben eines Handlungsziels" ... Es ist eine Handlung, "die für das Erreichen des Ziels ausgeführt wird". Weiter: "In der Philosophie wird der Wille klassisch als dritter Bereich der Psyche vom Bereich des Erkennens (Kognition) und dem des Fühlens (Emotion) abgehoben. Es ist das in Handlungen mündende Umsetzen von Vorstellungen". Diese Definition erscheint mir wesentlich konkreter als "Handlungskontrolle" - ein Begriff, der offensichtlich dem "Psycho-Jargon" stammt. Gruß --Wolberg77 (Diskussion) 14:11, 27. Sep. 2017 (CEST)
- Lemma überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. --Wolberg77 (Diskussion) 21:38, 27. Sep. 2017 (CEST)
Sorry, aber Begriffe wie "Entscheidungsakt", "Willensakt" oder "Willenshandlung" sind unverständlicher Psycho-Jargon. Außerdem ist Der Brockhaus Psychologie eine Quelle, die den Wikipedia-Anforderungen voll genügt. Es gibt also keine Grund das Lemma wieder zu verändern. --Wolberg77 (Diskussion) 20:30, 3. Okt. 2017 (CEST)