Diskussion:Wolf Albach-Retty
Fotorechte
Liebe Experten, ich habe ein "Autogramm-Foto" des Schauspielers, das von Real-Film gemacht und 1957 vom Progress Film-Vertrieb herausgegeben wurde. Darf ich das hochladen und in den Artikel einfügen oder nicht? --Kolya 22:52, 10. Aug. 2010 (CEST)
- Leider nein. Es sei denn, du kannst nachweisen, dass der Fotograf bereits seit mehr als 70 Jahren tot ist, siehe hierzu (Wikipedia:Bildrechte#Fremde Aufnahmen). Ansonsten unterliegt das Foto (auch Ausschnitte) noch dem Urheberrecht. Ein Autogramm ohne Foto auf weißem oder farbigem Papier wäre dagegen problemlos in der deutschsprachigen WP (nicht dagegen auf Commons) hochladbar, da hier argumentiert wird, dass Unterschriften keine Schöpfungshöhe haben. --Gudrun Meyer (Disk.) 15:28, 11. Aug. 2010 (CEST)
- Die Firma Real-Film als Rechteinhaberin existiert seit über 4 Jahrzehnten nicht mehr (Konkurs). Wer soll denn da gegen die Veröffentlichung klagen, der Herausgeber? --Kolya 19:31, 11. Aug. 2010 (CEST)
- Bitte stell diese Fragen bei WP:URF. Aber dort wirst du wahrscheinlich auch keine andere Antwort als „Nicht zulässig“ erhalten. Grüße von --Gudrun Meyer (Disk.) 22:32, 11. Aug. 2010 (CEST)
- Das scheint ein bisher noch nicht ungelöstes Problem zu sein, da wäre der Gesetzgeber gefragt, bei so etwas für Klarheit zu sorgen. --H.A. (Diskussion) 10:50, 5. Mai 2015 (CEST)
- Bitte stell diese Fragen bei WP:URF. Aber dort wirst du wahrscheinlich auch keine andere Antwort als „Nicht zulässig“ erhalten. Grüße von --Gudrun Meyer (Disk.) 22:32, 11. Aug. 2010 (CEST)
- Die Firma Real-Film als Rechteinhaberin existiert seit über 4 Jahrzehnten nicht mehr (Konkurs). Wer soll denn da gegen die Veröffentlichung klagen, der Herausgeber? --Kolya 19:31, 11. Aug. 2010 (CEST)
Verblasster Ruhm
Wertende Sätze wie Nach dem Zweiten Weltkrieg verblasste sein Ruhm, weil er in der gewandelten Filmlandschaft nicht mehr an frühere Erfolge anschließen konnte und nur noch in Nebenrollen zu sehen war. müssen zwingend belegt werden. Außerdem ist der Begriff Nebenrolle hier auch fraglich, wenn jemand zwar nicht mehr als erster auf der Besetzungsliste auftaucht, wohl aber immer noch auf Position drei oder vier. Vielleicht wäre es glücklicher, den Satz neutraler zu formulieren (oder ganz zu streichen). --J.-H. Janßen (Diskussion) 17:28, 24. Okt. 2015 (CEST)
Dass A.-R. nach dem Krieg "... nur noch in Nebenrollen zu sehen war", ist auch sachlich falsch. Im 1951 gedrehten Film "Zwei in einem Auto" (Regisseeur Ernst Marischka) spielte er die männliche Hauptrolle. --188.174.33.223 17:57, 19. Nov. 2016 (CET)