Diskussion:Wolfenstein 3D

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Egoshooter

Hab unter "Siehe auch" die angegebenen Ego-Shooter gelöscht und einen Verweis auf Ego-Shooter gesetzt. Denke es ist sinnvoller, da man dort eine größere Auflistung und nicht nur einige (von einem Autor wild herausgepickte) Anzahl.Ari

Habe die Seite ein wenig aufgeräumt und ein Bild hinzugefügt. Des weiteren habe ich noch einen Text zur Vorgeschicht von Castle Wolfenstein geschrieben (Muse Software). --Robby4711 08:36, 26. Feb 2004 (CET)

Indizierung

"verboten" ist ein ungenauer Ausdruck (Von wem verboten? Für wen gilt das?), "beschlagnahmt" trifft die Sache präziser. --Matthäus Wander 13:50, 4. Nov 2003 (CET)

Ich habe auf der englischen Wikipedia gelesen, daß das Spiel in Deutschland offensichtlich nicht nur indiziert, sondern anscheinend anschließend auch noch aufgrund des Urteils eines Amtsgerichts konfisziert wurde. Die Quellenangaben dort sind sehr genau und detailliert, deshalb erscheint das Ganze durchaus plausibel. Da ich leider die Gerichtsunterlagen nicht einsehen kann und das Googlen nichts Brauchbares gebracht hat: Kennt sich da einer aus und könnte das noch ergänzen ? -- Hogri 21:31, 28. Nov 2004 (CET)

Ich hab das schon mehrmals korrigiert, irgendjemand nimmt das immer wieder raus und verwässert damit den Artikel (indiziertes Material darf man durchaus vertreiben und verbreiten). Neuer Versuch. --Matthäus Wander 22:59, 28. Nov 2004 (CET)

Entschärfte Version?

Zitat: „Später erschien eine entschärfte Fassung, bei dem Hakenkreuze und andere Symbole entfernt oder durch Eiserne Kreuze ersetzt wurden.“

Gibt es hierfür eine Quelle? Ich weiss, dass die SNES-Version entschärft wurde, aber gab es tatsächlich auch eine entschärfte Version für den PC? Bzw. welche Platform ist hier überhaupt gemeint?

Anorexia 23:29, 7. Nov. 2006 (CET)

Nein für den PC ist nie eine in dem Maßen veränderte Version ersschienen. --Gunnar.offel

  • Doch, ist sie. Die war damals in der Schule begehrtes Diskettentauschobjekt. Ich werde mal sehen, ob ich Quellen dazu finde. --88.77.31.151 10:23, 1. Aug. 2008 (CEST)
  • * Warum war denn bei euch die entschärfte version begehrtes tauschobjekt? original ist doch besser ;) --80.142.76.247 18:01, 11. Okt. 2008 (CEST)

Es existierten verschiedene Versionen in denen die Gegner durch andere ersetzt wurden. (z.B. Weihnachtsmänner und Schneemänner) (nicht signierter Beitrag von 77.12.120.31 (Diskussion) 20:57, 4. Aug. 2013 (CEST)) In diesen Versionen sind auch keine Hakenkreuze zu sehen. (nicht signierter Beitrag von 77.186.68.169 (Diskussion) 21:21, 24. Aug. 2013 (CEST))

Seit wann sind Fan-Mods offizielle Versionen? Es gab nur die entschärfte Version durch die Nintendo-Vorgaben, was John Carmack auch in mehreren Interviews darlegt. Man könnte wenn überhaupt noch Noahs Ark als entschärfte Version auslegen, da dort einige Level 1:1 übernommen wurden. Aber auch das ist kein Wolfenstein 3D geschweige denn ein von id Software veröffentlichtes Produkt, sondern eine Lizensierung der Engine. -- Gunnar 💬 10:24, 13. Mär. 2020 (CET)

Indizierung und Beschlagnahmung

Betraf das auch die SNES Version?

Bitte ergänzen!!!

--93.134.18.83 14:13, 29. Jun. 2013 (CEST)

"Auch wegen der Vorgängerspiele hatte es bereits Strafverfahren wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen gegeben. Diese endeten teilweise mit einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153a StPO, ..."

Quelle? Im Artikel zu den Vorgängern steht dazu nichts. Sind die überhaupt jemals im deutschen Handel erschienen? Es kann schließlich nur gegen den Vertrieb vorgegangen werden. Die Erschaffung verfassungsfeindlicher Werke wurde eigentlich noch nie verfolgt. Man wird ja wohl kaum Muse Software verklagt haben. Es ist eher unwahrscheinlich, dass diese US-amerikanische Firma eine "Geldauflage" gezahlt hätte. Warum sollte sie das tun? --80.153.250.36 13:57, 6. Jan. 2015 (CET)

Dabei geht's wohl um Händler, die die Spiele als Import angeboten hatten und daher in rechtliche Probleme gerieten. Der Abschnitt sollte imho raus, wenn er unbelegbar ist. Interessanter Weile hat den anscheinend aber ein Jurist eingetragen damals: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wolfenstein_3D&diff=17103650&oldid=16969466 und persönlich halte ich das auch für durchaus glaubwürdig. Um es zu verifizieren, müsste man aber wohl alle Staatsanwaltschaften bzw. die Justizstellen aller Länder um Auskunft bitten, und dann wäre das noch Theoriefindung, wenn es von keiner "seriösen" Seiten stammt. Nun ist das Interesse, derart tief über die durchaus ausladende Videospielrechtsgeschichte zu recherchieren, allerdings evident nicht sehr ausgeprägt hierzulande. Das merkt man aber selbst bei Wikipedia, da hier z. B. ewiglang absolut nichts zur Entscheidung des OLG Frankfurt von 1998 drin stand, was als "Wolfenstein-Urteil" einen enormen Einfluss ausübte, oder anhand vieler unhaltbarer Behauptungen zum allgemeinen Thema, die immer wieder unbelegt auftauchen. --Dandoms (Diskussion) 18:11, 25. Aug. 2019 (CEST)

"Daraus resultieren mehrere bis heute verfügbare Modifikationen."

Das klingt so nach einem Dutzend. Seitdem ich das Spiel 1992 zum ersten Mal unter den Fingern hatte, habe ich über 1200 unterschiedliche Mods installiert, dazu kommt noch schätzungsweise eine dreistellige Zahl, die in irgendwelchen Archiven vor sich hinschlummert). Ich will nicht kleinlich sein, würde aber "mehrere" ändern zu "sehr viele", zumal auch im Jahre 2021 noch eine kleine, aber feine Szene dahingehend aktiv ist (ich nicht). 2A02:908:1D47:1B60:C125:5FD4:FD89:8BB3 15:15, 31. Jan. 2021 (CET)

Das müsste aber belegt werden, z.B. mit einem Link in der Zusammenfassungszeile. Etwas enzyklopädischer klänge "zahlreiche", aber das ist eine Geschmacksfrage. Viele Grüße, Grueslayer 15:28, 31. Jan. 2021 (CET)

"zahlreich" klingt tatsächlich besser. Ein Link wäre z. B. https://wl6.fandom.com/wiki/Category:Mods oder http://wolf3d.net/mods/ - Sicher nicht perfekt, aber aussagekräftig. Ich wüsste sonst nicht, wie ich das von meiner Festplatte aus belegen könnte ;) 2A02:908:1D47:1B60:2978:2E53:F0FC:A598 20:28, 7. Feb. 2021 (CET)

PEGI 12 ?

Es ist keine Quelle Verlinkt die Belege würde das Wolfenstein PEGI 12 ist

Außerdem wage ich zu bezweifeln das PEGI Wolfenstein ab 12 freigegeben hat --95.222.119.1 01:31, 17. Sep. 2022 (CEST)

Ja, das ist interessant.
  • Steam, GOG: keine Klassifizierung
  • Microsoft: Mature 17+ gem. ESRB in den USA, aber PEGI-12 in Israel (wenn ich das richtig interpretiert habe, dass en-il für Israel steht).
Das deckt sich mit dem, was auf IGDB steht...
Andreas 12:16, 17. Sep. 2022 (CEST)
Nachtrag: Microsoft XBox Store in Deutschland klassifiziert das Spiel mit "12+"... ‣Andreas 12:18, 17. Sep. 2022 (CEST)