Diskussion:Wolfgang Fürniß

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--Zwobot 14:28, 28. Nov. 2006 (CET)

Cross-Cultural Cooperation

Herr Fürniß war nicht bei der Klaus Tschira Stiftung gGmbH angestellt. Er war von 1997 bis 1999 bei der CCC Society for Cross-Cultural Cooperation GmbH tätig. (nicht signierter Beitrag von KTS gGmbH (Diskussion | Beiträge) 10:37, 13. Jan. 2014 (CET))

Strafe nicht angetreten?

Fürniß ist vor zwei Jahren zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, das ist i.d.R. auch nur bei Strafen bis 24 Monaten möglich. Dennoch hat er seine Strafe offenbar nicht angetreten. Warum nicht? Gab es gesundheitliche Gründe? War das Urteil von 2015 im Jahr 2017 noch nicht rechtskräftig? Bitte diese offenen Fragen, sofern sie geklärt werden können, im Artikel noch beantworten. Gruß --Autumn Windfalls (Diskussion) 04:38, 24. Apr. 2017 (CEST)

Bei der Recherche bin ich auf einen detailreichen Beitrag von Brand eins zur Chip-Affäre gestoßen: [1].

Abgesehen davon hat Fürniß 2014 offenbar in Untersuchungshaft gesessen: [2]. Das kann aber nur vorübergehend gewesen sein, denn bei der Berichterstattung über den Prozess heißt es nirgends, er sei aus der Haft vorgeführt worden. Nach dem Urteil findet sich bislang nichts über einen Haftantritt. --Autumn Windfalls (Diskussion) 05:37, 24. Apr. 2017 (CEST)

Die Untersuchungshaft wurde zu einem unbekannten Termin vor Prozessbeginn aufgehoben: [3]. --Autumn Windfalls (Diskussion) 05:44, 24. Apr. 2017 (CEST)