Diskussion:Wolfgang Haas
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Eherecht Kanton Sankt Gallen
Im Kanton St. Gallen war - über die Mitte des 20sten Jahrhunderts hinaus - die Erlaubnis des Kantons erforderlich für eine Eheschließung. Weil seine Eltern diese Erlaubnis nicht erhielten, wurde er als uneheliches Kind geboren. Dennoch wurde er entgegen den röm.-kath. Bestimmungen im Rahmen einer Ausnahmeregelung zum Priester geweiht. Wenn auch nur eine Petitesse, so könnten solche Fakten und Zusammenhänge (mit Quellen belegt) den Artikel dennoch verbessern.--Güwy (Diskussion) 11:02, 3. Okt. 2017 (CEST)
Lichtensteiner Theologe ?
Geboren wurde er im Kanton Sankt Gallen. Angesichts der Orte seiner Studien und Weihen (Collegium Marianum in Liechtenstein, Universität Freiburg im Uechtland, Priesterweihe in Chur, 1974: Lizenziat in Theologie an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg, Studium des Kanonischen Rechts an der Päpstlichen Universität Gregoriana) erscheint die Bezeichnung ,,lichtensteiner Theologe" als fragwürdig. Wäre nicht ,,schweizer..." zutreffender?--Güwy (Diskussion) 11:18, 3. Okt. 2017 (CEST)
Kritik
Das erzeugt mehr Fragen: "sein konservatives Verständnis der römisch-katholischen Glaubenslehre und einige bei Kirchenkritikern umstrittene Personalentscheidungen"
- worin drückte sich sein konservatives Verstänmdnis aus?
- welche umstrittenen Personalentscheidungen führten zu welchen Folgen?
Wenn ein Bischof vom Papst in die Diaspora "befördert" wird, gibt es sicher wissenswerte Gründe... Gruss, --Markus (Diskussion) 17:39, 18. Mai 2020 (CEST)