Diskussion:Wolfgang Jungandreas
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Zeit in Mainz
Jungandreas war kein Professor der JGU. Nach seinem Umzug in Trier wurde er dieser nur nach Art. 131GG als entpflichteter Hochschullehrer zugeordnet, da die JGU die einzige Universität in Rheinland-Pfalz zu diesem Zeitpunkt war. Als Quelle hierfür dient die in Mainz geführte Personalakte (UA.Mainz Best. 64, Nr. 1035), die ausnahmslos nur Besoldungsangelegenheiten nach Art 131 enthält. Darüber hinaus wird Jungandreas anders als andere Emeriti auch nicht im Vorlesungsverzeichnis der JGU geführt und hielt keine Vorlesungen (nicht signierter Beitrag von 134.93.241.63 (Diskussion)) 09:35, 28. Jun. 2018 (CEST)