Diskussion:Work & Travel
Lemma
Sollte es nicht entweder „work & travel“ oder „Work & Travel“ heißen? --Ff-Sepp 01:27, 11. Feb. 2009 (CET)
- Geht wohl nicht, da in Deutschland (und auch bei wikipedia) das erste Wort immer groß geschrieben wird. Mein Name wird auch als 'Puiztor' angezeigt, obwohl es eigentlich 'puiztor' heißen sollte ;-) Auch im Text wird "Work & travel" nur dann vorne groß geschrieben, wenns am Satzanfang steht. Aber, du hast recht, ganz am Anfang steht "work & travel". Hm, du hast Recht, der Verfasser war hier nicht ganz konsequent - wenn einer weiß, wie es korrekt geschrieben wird, bitte melden!--Puiztor (23:33, 4. Mai 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Work & Travel ist die korrekte Form. --Illyo 15:59, 26. Jul. 2009 (CEST)
Ich war mal so frei und habe die Schreibweise samt Lemma angepasst --Yassakka 23:56, 16. Mai 2010 (CEST)
Ausweitung der Projektbeschreibung
Es gibt ja auch viele Work & Travel Angebote, bei denen die Teilnehmer nicht nur herumreisen, sondern erst einen Sprachkurs und danach Freiwilligenarbeit in sozialen Projekten oder im Bereich Umwelt- und Tierschutz leisten. Dabei verdienen sie auch kein Geld ("freiwillig"!), sondern erarbeiten sich sozusagen Kost und Logi. In dem Artikel hier werden solche Angebote gar nicht unter den Begriff Work & Travel aufgenommen. Ich finde, dass diese Möglichkeit ergänzt werden sollte!
-- AleGi 11:15, 6. Mai 2010 (CEST)
Auch das habe ich hinzugefügt --Yassakka 00:10, 17. Mai 2010 (CEST)
- Die Möglichkeit gibt es, aber das nennt man anders (ich kenne den Begriff "volontourism", der an sich sehr aussagekräftig ist, aber vielleicht einen etwas negativen Touch hat?). Der Work-&-Traveller als solcher versteht seine Arbeit, anders als der Volontourist, nicht als Freiwilligendienst und verlangt (und erhält meist) einen normalen Arbeitslohn (der Kost und Logis wohl einschließen wird, aber sich nicht darauf beschränken). Wenn er kein Geld mehr braucht, wird er zwar nicht unbedingt sofort das Arbeiten einstellen, so verantwortungsbewußt wird er seinem Arbeitgeber schon sein, wohl aber demnächst kündigen. Legitim ist wohlgemerkt beides, aber es handelt sich um verschiedene Dinge.--2001:A61:3A23:6001:19:D2B9:882C:C863 10:48, 29. Jun. 2019 (CEST)