Diskussion:Yoxy

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Yoxy = Yoxi ?

Wollte gerade die Yardstickzahl ergänzen. Dabei ist mir aufgefallen, dass es in der Yardsticktabelle des DSV ([1]) keine Yoxy aber eine Yoxi gibt. Fragen: Ist das dasselbe Boot? Wie lautet die korrekte Bezeichnung? Gruß, --Hans Koberger 11:20, 10. Jun. 2009 (CEST)


Die Schreibweise laut Handbuch ist Yoxy, wenn ich Zeit habe werd ich mal das Typenschild überprüfen. Bin am Samstag in Berlin in der ehemaligen Werft werd versuchen die Frage anzusprechen. Folgende Quelle Web ([2]) führt sie mit y und anderer Yardstickzahl (110B) als der DSV. Gruss StVo 20:55, 16. Jun. 2009 (CEST)

Sehr gut! Bis denne, --Hans Koberger 21:55, 16. Jun. 2009 (CEST)

Hab in der Werft den Konstrukteur der Yoxy rausbekommen und mit ihm per Telefon gesprochen (Ulrich Czerwonka, -> da sollte man mal den Ixylon Artikel eventuell des Namens betreffend berichtigen, Auch ist die Yoxy eine weitere Klasse der DDR die Überlebt hat, aber nach meinem Wissen nicht mehr gebaut wird). Zum Thema Yoxy=Yoxi meint der, "Ja ist ein Tippfehler beim DSV" und "Halten sie mal Rücksprache mit dem Klassenobman". Genau das werde ich als nächstes tun. Gruss StVO 15:45, 21. Jun 2009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Stvo (Diskussion | Beiträge) )

-> In der Literatur (z.B. ABC des Segelns) wird das Boot auch Yoxi geschrieben. Somit sollte der Name geändert werden. -- Killer queen1 13:50, 12. Nov. 2009 (CET)

--> Ich halte es nicht für Sinnvoll einen Fehler zu übernehmen, nur weil er auch in anderer Literatur gemacht wird. Das Boot heißt nun mal Yoxy und nicht Yoxi laut den original Dokumenten. -- stvo 18:04, 24. Dez. 2009 (CEST)

Vermessungsdaten

Ich habe die originale Klassenvorschrift der Segeljolle "Yoxy" - Nationale Einheitsklasse des Bundes Deutscher Segler der DDR, Ausgabe 1980 bekommen. Darin sind die Rumpf, Segel und Spieren Vermessungsunterlagen für die Yoxy sehr anschaulich und detailliert dargestellt. Ich könnte diese einscannen und damit die Yoxy Dokumentation deutlich aufpeppen. Was meint Ihr ist das rechtlich O.K.? Sind halt Unterlagen aus der DDR?! Ich bin mir nicht sicher ob es da Rechtsprobleme geben würde. --Stvo (Diskussion) 23:27, 2. Jul. 2015 (CEST)

Hallo Stvo, sind auf den Vermessungsunterlagen Copyright-Hinweise oder der Herausgeber zu finden? Wenn nein, dann wäre es sinnvoll auf Wikipedia:Dateiüberprüfung nachzufragen (kann ich dann gerne machen). Grüße, -- Hans Koberger 07:34, 3. Jul. 2015 (CEST)
Hallo Hans, der Herausgeber ist der Bund Deutscher Segler der DDR, mehr Copyright gibt es leider nicht... maximal noch ne BK nummer: 750/80 1829 1080 132, Frag gern mal nach! Ich hab das durcheinander auf den Seiten von Wikipedia:Dateiüberprüfung nicht wirklich verstanden. Meiner Meinung nach könnte ein Klassenvorschrift frei sein wie eine Verordnung/Gesetz. Aber ich hab keine Ahnung wie die Rechtsnachfolge des BDS der DDR geregelt wurde bzw. ob das eine DDR offizielle oder ne private Organisation war - die einfach nicht mehr existiert. (nicht signierter Beitrag von Stvo (Diskussion | Beiträge) 22:33, 3. Jul 2015 (CEST))
Danke! Ich hab unsere Fachleute um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Grüße, -- Hans Koberger 22:11, 4. Jul. 2015 (CEST)
Der korrekte Ort wäre WP:Urheberrechtsfragen, dort gibt's dann auch zügig Feedback. Ich habe die Anfrage nur zufällig gesehen.
Inhaltlich kann ich wenig sagen. Denkbar wäre ein Schutz sicherlich, vor allem auch als Datenbankwerk. Dazu bräuchte es nähere Infos – wie gesagt, am besten auf URF nochmal detailliert nachfragen. Grüße, Yellowcard (D.) 20:43, 6. Jul. 2015 (CEST)
Danke! Ich versuche es dann gleich dort. Grüße, -- Hans Koberger 21:53, 6. Jul. 2015 (CEST)
Geht es um die Daten als Buchstaben, Worte und Zahlen oder um Zeichnungen? Daten sind nie urheberrechtlich schutzfähig und können frei übernommen werden (wobei die Herkunft der Daten natürlich belegt werden muss). Zeichnungen in den Klassenvorschriften müsste man sich kritisch ansehen. Dazu findest du ein paar Anhaltspunkte in Schöpfungshöhe. Grüße --h-stt !? 09:18, 8. Jul. 2015 (CEST)
@H-stt: „Daten sind nie urheberrechtlich schutzfähig und können frei übernommen werden“ – ehrlich gesagt muss ich mich über Deine pauschalen Antworten immer häufiger wundern. Datensammlungen, und um die geht es hier ja, sind selbstverständlich schützbar – auch wenn keine kreativen Texte oder per § 2 UrhG für sich schon geschützte Werke enthalten sind: „Sammlungen von [...] Daten [...], die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden [...] wie selbständige Werke geschützt.“ (§ 4 (1) UrhG). Stvo spricht von einer „sehr anschaulich[en] und detailliert[en]“ Darstellung, damit ist die persönliche geistige Schöpfung (niedrige Schwelle!) durchaus naheliegend. Ich gehe daher davon aus, dass das Werk geschützt ist, sofern es nicht aus anderen Gründen (z.B. Veröffentlichung als amtliches Werk – eher unwahrscheinlich, aber ggf. möglich) gemeinfrei ist. Aber wie oben schon erwähnt: Es braucht schon ein paar mehr Details, um da eine vernünftige Antwort geben zu können. Yellowcard (D.) 09:55, 8. Jul. 2015 (CEST)
Nein, Klassenvorschriften fallen nicht unter die "Sammelwerke", wie sie unter §4 I subsumiert werden. Diese Sammlungen unterliegen höchstens dem Datenbankschutz, der allerdings bei einer Quelle aus der DDR und dem Jahr 1980 nicht in Betracht kommt. Im Gegensatz zu dir habe ich mal (lang her) einen Segelschein gemacht und war bei der einen oder anderen Regatta dabei. Daher weiß ich, was eine Klassenvorschrift ist und sage dir und dem Fragesteller in aller Deutlichkeit, dass ein urheberrechtlicher Schutz der Klassenbeschreibung in Textform und eventuellen Rechenformeln nicht in Betracht kommt. Bei den oft damit verbundenen Zeichnungen müsste man sich den Einzelfall ansehen. Yellowcard, es ist beachtlich, was du dir als Laie an urheberrechtlichem Einzelwissen erworben hast. Du kannst Einzelfragen in der Regel gut beantworten. Aber dir fehlt jegliches Systemwissen und daher spreche ich dir rundweg die Fähigkeit ab, die Korrektheit von Antworten anderer zu beurteilen. Halte dich bitte damit in Zukunft zurück. Grüße --h-stt !? 11:12, 8. Jul. 2015 (CEST)
Inwiefern Klassenvorschriften standardisiert sind und dementsprechend als Sammel- oder sogar Datenbankwerk schutzfähig sind oder nicht, weiß ich nicht und vertraue da voll Deinem Urteil. Dennoch ist Deine Aussage „Daten sind nie urheberrechtlich schutzfähig und können frei übernommen werden“ nicht richtig und ich finde es leichtfertig, soetwas ohne nähere Ausführungen hier zu verbreiten. Wohin das führt, hat die längliche Diskussion auf WD:Kurier im Zusammenhang mit der Panoramafreiheit ja gezeigt: Jeder schnappt irgendwo was auf und bildet sich seine eigene Wahrheit. Daher nehme ich es mir auch weiterhin heraus, darauf hinzuweisen, auch wenn Du mir die Fähigkeit dazu „rundweg absprichst“. ein lächelnder Smiley  Grüße zurück, Yellowcard (D.) 00:28, 9. Jul. 2015 (CEST)
Ok, also wie gehen ich jetzt vor? Wie scanne ich eine Zeichnung ein und stelle sie nur zur Prüfung ein? Mir ist noch unklar warum die Zeichnung mit Aufmaßen (mit dem Zweck der Normung, genau wie alle Formel oder Texte) in einer Klassenvorschrift anders zu behandeln sein sollte als eine Formel oder ein Text? Eine weitere persönliche Frage wenn es keine eindeutige Rechtsnachfolge eines Autors gibt oder der Autor nicht mehr existiert wie fallen dann die Verwendung/Rechte aus wenn man nicht bei einem Autor nachfragen kann? Wartet man einfach 70 Jahre und gut? Alle Fragen sind immer unter der Voraussetzung das man die Original-Quelle natürlich entsprechend zitiert! Btw. Vielen Dank für die Hilfe! Stvo (Diskussion) 21:17, 13. Jul. 2015 (CEST)