Diskussion:Zahlungsanweisung

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Gebühren in der DDR

Sorry, aber die DDR-Gebühren haben im Artikel rein gar nichts zu suchen. Zitat: „In der DDR wurde neben einer festen Gebühr von 15 Pfennig je 20 Mark ein weiterer Pfennig erhoben. Bei telegraphischen Anweisungen war die Gebühr gestaffelt.“ (nicht signierter Beitrag von Trainspotter (Diskussion | Beiträge) 12:30, 17. Okt. 2006 (CEST))

Scheck

Ich hatte erwartet, dass sich die Zahlungsanweisung mit dem Scheck überlappt. Ist ein Scheck nicht eine Anweisung? Ich würde mir von jemandem, der hier Ahnung hat, einen Abschnitt zur Abgrenzung wünschen. -- TheReincarnator 19:12, 12. Apr. 2009 (CEST)