Diskussion:Zahlungsdienste (Deutschland)

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Situation Schweiz

Es fehlt eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz.--85.4.233.141 16:03, 20. Okt. 2015 (CEST)

Siehe schon Wikipedia:Auskunft/Archiv/2015/Woche 43#Zahlungsdienste Schweiz. --88.130.92.26 16:29, 20. Okt. 2015 (CEST)

Überschneidung mit Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Momentan wird hier vor allem das deutsche Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz diskutiert und dessen Inhalt mehr oder weniger zusammengefasst wiedergegeben. Das scheint mir eher verwirrend. Sollte man sich hier nicht besser nur auf die Begriffsdefinition (z.B. nach EU-Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2366#d1e32-116-1 ) beschränken? --Pepekupfer (Diskussion) 15:53, 13. Jan. 2020 (CET)

D-lastig

Hallo @Pepekupfer: Eine EU-Richtlinie ist als solche internationales Recht, und ihr Inhalt muss in nationales Recht transformiert werden. Wie dann die transformierenden Gesetze national benannt werden, spielt keine Rolle bei der Frage, ob hier in Deutschland EU-Recht gilt. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:50, 19. Feb. 2020 (CET)

Nein, @Wowo2008:. Das deutsche "Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz" gilt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem finden sich diverse nur für Deutschland geltende Regelungen, etwa die Zuständigkeit der BaFin. (Der Verweis auf das deutsche BGB ist ebenfalls offenkundig nur für Deutschland relevant.) In Österreich gilt dementsprechend das ZaDig (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010182), das wiederum für Österreich spezifische Regelungen enthält, und so fort für alle anderen EU-Staaten. In seiner derzeitigen Form ist der Artikel massiv deutschlandlastig. Nebenbei finde ich die Formulierung "ob hier in Deutschland EU-Recht gilt" interessant - das hier ist nicht die Wikipedia Deutschlands, sondern die deutschsprachige Wikipedia... --Pepekupfer (Diskussion) 09:00, 2. Mär. 2020 (CET)
Hallo @Pepekupfer: Das ZAG beruht auf der "Zahlungsdiensterichtlinie" (Richtlinie (EU) 2015/2366) und hat den Kern dieser Richtlinie in deutsches Rechts übernommen. Dieser Kern gilt auch in anderen EU-Mitgliedstaaten. Nach den Regeln ist es erlaubt, dass die Staaten jeweils auch nationale Normen einbringen dürfen, sofern diese dem Kern der Richtlinie nicht widersprechen. Es bleibt dabei: Der Kern der Richtlinie ist in allen nationalen Gesetzen wiederzufinden. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 12:51, 2. Mär. 2020 (CET)