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Hierzu sollte dringend ein neuer Abschnitt eingefügt werden: Tipp24 Services Ltd. vermittelt als Dienstleister die Einsätze an MyLotto24 Ltd., die dann die offiziellen Quoten der Gewinnklassen 8 bis 2 zu 100% garantieren. Ein unglaubliches Geschäftsmodell wurde da aufgezogen - 50% Gewinn bzw. abzüglich der Versicherungsprämien etwas weniger sind schon enorm. Das Geld geht natürlich im Endeffekt den gemeinnützigen Organisationen verloren, die ja sonst das Geld aus dem Überschüssen des Lotto-Geschäftes erhalten würden.

Besonders pikant ist ein Detail aus den AGBs zum Thema garantierte Auszahlung der Gewinnklasse 1 (=Jackpott) - dessen Quote wird nämlich nicht zu 100% von MyLotto24 Ltd. garantiert - damit ergibt sich dort ein erhebliches Transparenzproblem für den Spielteilnehmer im Gewinnfall. (nicht signierter Beitrag von 80.145.89.23 (Diskussion | Beiträge) 21:10, 22. Jan. 2009 (CET))


der kunde wird auch getäuscht: ich habe den disclaimer vor der tippscheinabgabe so verstanden, daß über eine englische firma am deutschen lotto teilgenommen wird. jetzt lese ich hier im entwurf daß es genau anders ist :-( (nicht signierter Beitrag von 80.135.86.4 (Diskussion | Beiträge) 14:57, 24. Jan. 2009 (CET))

Zu klären ist auch die rechtliche Seite: Wie hoch ist das Haftungskapital dieser Limited? Kann sie überhaupt einen Gewinn des Jackpots von über 20 Millionen auszahlen oder ist sie dann pleite? (nicht signierter Beitrag von 91.64.66.172 (Diskussion | Beiträge) 13:08, 27. Jan. 2009 (CET))

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Naja, von einem "unglaublichen Geschäftsmodell" kann hier wohl kaum gesprochen werden. Schließlich hat sich Tipp24 das alles nicht einfallen lassen, um auf Kosten von gemeinnützigen Organisationen mehr Gewinn zu machen, sondern man wurde durch den absurden und empörenden Glücksspielstaatsvertrag dazu gezwungen (angeblich, so die Politiker, besteht die Gefahr einer ruinösen "Lottospielsucht", dies allerdings nur bei Scheinabgabge über das Internet, absolut lächerlich). Klagen gegen den Glücksspielstaatsvertrag laufen schon, eine erste hat Tipp24 vor einem OLG auch schon gewonnen.

Die Kappung des Gewinns in Gewinnklasse 1 finde ich nicht so dramatisch, man bekommt halt, was man bekommen hätte, falls Tipp24 die Scheine weitergeleitet hätte. Man muß es viel mehr so sehen: alle Lottospieler (Tipp24 und nicht-Tipp24) bekommen einen Bonus in den Gewinnklassen 2-8, die regulären Lottospieler bekommen außerdem einen in Klasse 1. Eine mögliche Pleite der englischen Firma bei Jackpotgewinn eines Tipp24-Spielers sehe ich nicht, denn die englische Firma hat eine englische Glücksspiellizenz, also vermute ich mal, daß da keine solche Gefahr besteht.

Einwand: Vermuten reicht nicht, ich will wissen! - Tipp24 hat auf meine entsprechende Anfrage, auf welche Weise hohe Jackpot-Gewinne garantiert werden, bisher nicht reagiert. Sollte irgendwann noch eine Antwort folgen, werde ich das hier mitteilen.

Ich finde es schon skandalös, wie eine Firma, die nur günstig und komfortabel Lottospielen übers Internet ermöglicht, von verlogenen deutschen Politikern kriminalisiert wird. (nicht signierter Beitrag von 134.94.249.1 (Diskussion | Beiträge) 12:06, 29. Jan. 2009 (CET))

Falsch: Es gibt keinen Bonus, denn die Quoten würden ja auch die zusätzlichen Einsätze berücksichtigen - mehr abgegebene Tipps = mehr ausgeschüttete Gewinne (nicht signierter Beitrag von 129.217.132.38 (Diskussion | Beiträge) 12:16, 18. Feb. 2009 (CET))


Ich finde folgenden Ausschnitt aus den AGBs seeeehr bedentklich:

"Der Wohnort des Mitspielers ist sowohl für die Spielscheinabgabe als auch für die Gewinnansprüche vollkommen unerheblich. Die derzeitige, aus unserer Sicht rechtswidrige deutsche Gesetzeslage bedeutet lediglich, dass Tipp24 nur Spielscheine von Kunden annehmen darf, die sich bei Abgabe außerhalb Deutschlands aufhalten. Selbstverständlich ist es deutschen Mitspielern gestattet, im Urlaub oder während eines Kurzausfluges einen Internetzugang via Laptop oder Internetcafé zu nutzen und Spielscheine bei Tipp24.com abzugeben."

Demzufolge darf man nur mitspielen, wenn man sich zum Zeitpunkt der Scheinabgabe nicht in Deutschland befindet. Bislang schien das nie ein Problem zu sein. Ich habe stets alle meine Gewinne gutgeschrieben bekommen (leider immer nur so um €10), auch wenn ich den Schein von Deutschland aus abgegeben habe. Sollte aber mal jemand über Tipp24 den Jackpot knacken, könnten sie sich darauf berufen, dass der Schein über die IP-Adresse nachweislich aus Deutschland eingereicht wurde, demnach nicht legitim ist, und somit die Gewinnauszahlung verweigern... (nicht signierter Beitrag von 195.33.166.168 (Diskussion | Beiträge) 17:06, 17. Sep. 2009 (CEST))

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Ein Aspekt, der bisher noch gar nicht besprochen wurde: Ein staatlicher Lottogewinn ist ja erstmal steuerfrei - wenn ich bei tipp24.com gewinne und das Geld auf ein deutsches Konto überweisen lasse fallen aber doch sicher zusätzliche Steuern an - im ungünstigsten Fall (müsste man klären) zieht sogar der Englische Staat direkt schon Steuern ab. Fazit: Im Moment ist tipp24.com wegen mangelnder Transparenz bei wichtigen Fragen keine gute Alternative. (nicht signierter Beitrag von 91.5.71.89 (Diskussion | Beiträge) 19:20, 31. Jan. 2009 (CET))

Auf tipp24.com findet sich mittlerweile auch eine Stellungnahme zu einigen hier genannten Punkten - allerdings ist diese auch leider nur relativ wenig aussagekräftig - sondern dient wohl Hauptsächlich zur Beruhigung der Kunden. (nicht signierter Beitrag von 91.5.71.89 (Diskussion | Beiträge) 22:06, 31. Jan. 2009 (CET))

Kündigung

Diesees ganze hin und her mit einer englischen Lizenz usw. gefällt mir nicht und so wollte ich gern meinen Account bei Tipp24 kündigen. Ich wollte damit auch gern ein weiteres Lastschriftverfahren unterbinden. Es gibt aber auf den Seiten von Tipp24 keine Möglichkeiten zum Löschen des Accouts, noch gibt es irgendwelche Informationen zur Kündigung des Account in den AGBs oder hab ich sie nur nicht gefunden? Kann man solche Bedenken auch bei Wikipedia einstellen? ...oder auch vielleicht ein paar Informationen wie man die Geschäftsverbindungen mit Tipp24 wieder loswird? (nicht signierter Beitrag von Pleti (Diskussion | Beiträge) 10:04, 30. Jan. 2009 (CET))

"Deregistrierung" (siehe Datenschutzerklärung)

Man kann sein durch Abschluss der Registrierung erklärtes Einverständnis, dass Tipp24 die persönlichen Daten im Umfang der Datenschutzerklärung erheben, verarbeiten und nutzen darf, widerrufen.

Die aus dem Widerruf resultierende Deregistrierung führt dazu, dass ein Mitspiel nicht mehr möglich ist. Den Widerruf kann man schriftlich an die Tipp24 Services Ltd., 20-22 Bedford Row, London WC1R 4JS. bzw. Tipp24 AG, Straßenbahnring 11 - 13, 20251 Hamburg oder an den Kundenservice, der unter der Adresse service@tipp24.com bzw. service@tipp24.de erreichbar ist, richten.

Quellenangaben:

https://www.tipp24.com/app/service/datenschutz/index.html https://www.tipp24.de/app/de/datenschutz/index.html

(nicht signierter Beitrag von LotharPapula (Diskussion | Beiträge) 20:09, 25. Feb. 2009 (CET))

„erwirtschafteten Gewinne“

Im Artikel heißt es

Seit dem 8. Januar 2009 werden über die Website www.tipp24.com, die von Tipp24 Services Ltd. mit Sitz in England betrieben wird, Spielaufträge an die ebenfalls in England beheimatete MyLotto24 Ltd. vermittelt, die dort eine eigenständige private Lotterie betreibt und zu diesem Zweck die offiziellen Gewinnzahlen und Quoten des deutschen Lotto- und Toto-Blocks übernimmt.
Die erwirtschafteten Gewinne werden somit nicht zweckgebunden für den Sport, die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben, zur Förderung im Bereich Kunst und Kultur sowie für den Umweltschutz und andere Zwecke des Gemeinwohls verwendet, sondern bleiben als Gewinn in einer privatwirtschaftlichen Firma.

Ich habe einige Probleme mit dem zweiten der zitierten Absätze und plädiere für seine ersatzlose Löschung:

0. Mit "einer privatwirtschaftlichen Firma" im zweiten Absatz ist "einem privatwirtschaftlichem Unternehmen" gemeint. Vgl. Firma.

1. Mir scheint der zweite Absatz insofern trivial wahr, weil bereits im ersten Absatz dargelegt wurde, dass MyLotto24 Ltd ein Geschäft auf eigene Rechnung betreibt und nicht etwa Lottoscheine nach Deutschland vermittelt. Dem Leser ist daher unmittelbar klar, dass es keine deutsche Instanz gibt, die über diese Lottoeinnahmen verfügen und daraus einen Betriebsgewinn erzielen könnte. In Ermangelung eines Gewinns kann natürlich auch kein Geld an die genannten Institutionen ausgeschüttet werden.

Frage: Warum muss man das im zweiten Absatz ausformulieren? Warum muss in diesem Artikel in diesem zweiten Absatz so detailliert beschrieben, unter welchen Verwendungsbedingungen der Betriebsgewinn aus dem Deutschen Lottospiel steht?

2. Ich versuche mein Unbehagen mit diesem zweiten Absatz einmal mit einer fiktiven Textstelle aus dem Artikel zum Autovermieter Sixt überspitzt auf den Punkt zu bringen:

Die Sixt Gruppe besitzt Niederlassungen in ..., Vereinigtes Königreich, ...
Die im Vereinigten Königreich entliehenen Fahrzeuge dürfen nicht auf der rechten Straßenseite gefahren werden. Die dort angestellten Beschäftigten leisten keinen Beitrag zur deutschen gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

--87.183.159.162 11:16, 25. Sep. 2009 (CEST)

Engl. Lottogesellschaft? Nein! Sie vermitteln jetzt an Lotto-SH

So wie ich die derzeitigen AGB interpretiere, ist Lotto24 inzwischen ein Vermittler zur schleswig-holsteinischen Lotterie, sie übernehmen also die Rolle der Lotto-Kiosks, und man spielt wirklich im dt. Lotto mit. Seit wann ist das so? --RokerHRO (Diskussion) 21:20, 12. Mai 2012 (CEST)

Diese Aussage ist faktisch nach wie vor falsch. Die Tipp24 ist eine Sekundärlotterie, bzw. ein Anbieter für Wetten auf den Ausgang der jeweiligen staatlichen Lotterie. Es besteht nach wie vor keine Erlaubnis und Werberecht nach Glücksspielstaatsvertrag. Die Lotto24 als ehemalige Tochter, diese hat eine eigene Lizent für die staatlich lizensierte Lottovermittlung.

--Ashfalor (Diskussion) (13:52, 2. Sep. 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Undeutlich

Der Artikel ist in einem entscheidenden Punkt undeutlich, daher hier eine Kurzfassung: Tipp24.com ist kein echtes Lotto, sondern nur eine englische Wette darauf. Bei Lotto24.de hingegen kann man echtes Lotto spielen. Der Unterschied liegt u.a. darin, daß die Erlöse beim echten Lotto zur Förderung der Bereiche Sport, Kunst, Jugend, Umwelt usw. verwendet werden. Bei Tipp24.com streichen das Unternehmen und seine Aktionäre den Gewinn ein.

Quelle?

Für den Kunden an den ein Millionengewinn nicht ausgezahlt werden konnte? (nicht signierter Beitrag von 2a02:8108:280:157c:7519:7fc7:f019:c1ec (Diskussion) 19:35, 4. Okt. 2017)

Das halte ich auch für sehr wichtig! --92.228.141.219 18:19, 16. Okt. 2017 (CEST)