Diskussion:Zeichnungsschein
Was hier steht ist falsch.
Richtig ist:
"Schein, auf dem sich der Erwerber eines neu ausgegebenen Wertpapiers zum Erwerb und zur Bezahlung des auf dem Zeichnungsschein angegebenen Emissionskurses zu den vorgesehenen Bedingungen (Zeichnungsbedingungen) verpflichtet. Bei Kapitalerhöhungen einer AG gegen Einlagen ist ein Zeichnungsschein gemäß § 185 AktG erforderlich."
Zitat aus: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/16099/zeichnungsschein-v7.html
Ein Fonds ist lediglich eine Form von Wertpapier. Aber auch Aktien werden durch einen Zeichnungsschein gezeichnet. Patrick Sbrzesny (Diskussion) 11:52, 22. Jun. 2012 (CEST)
Bitte erst lesen, dann denken dann entscheiden, dann begründen
Bevor wieder jemand meine Korrektur des Artikels rückgängig macht fände ich es schön, wenn derjenige
- den Artikel vorher lesen würde
- dann nachdenken würde welche Version warum richtiger ist
- dann entscheiden würde, ob er meinen Artikel stehen läßt, verbessert oder rückgängig macht
- und dann hier auf der Diskussionsseite (und nicht auf meiner Benutzerseite!) seine Änderung begründet.
Das bisherige Vorgehen von Alnilam und Lutheraner finde ich wenig zielführend Patrick Sbrzesny (Diskussion) 10:34, 23. Jun. 2012 (CEST)