Diskussion:Zensus

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Zensuswahlrecht (2006)

Das Wort hat früher noch eine andere Bedeutung gehabt: Mindesteinkommen für Wahlberechtigung. Im 19. Jahrhundert bei Landtagswahlen durfte nur wählen, wer den bei Landtagswahlen erforderlichen Zensus von drei Mark direkter Staatssteuern erreichte. --(nicht signierter Beitrag von Uwca (Diskussion | Beiträge) 06:58, 25. Aug. 2006‎)

Bedeutung Zensus = Pacht fehlt

Der Begriff Zensus hat(te) auch noch folgende Bedeutung, s. Duden (Zitat): (besonders im Mittelalter) Abgabe, Pachtzins, Steuerleistung. So etwas ähnliches steht auch hier (Punkt 2) und dort. --Exilsaarländer (Diskussion) 11:52, 20. Jan. 2021 (CET)