Diskussion:Zentrales Personenstandsregister

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Das Zentrale Personenstandsregister gibt es in einzelnen Bundesländern bereits seit Jahren auch in Deutschland. Hier wird dies jedoch auf Landesebene geregelt. Z.B Thüringen: http://www.t-online.de/regionales/id_43867062/thueringen-bekommt-zentrales-personenstandsregister.html Deshalb ist die Verallgemeinerung in dem Artikel auf das "Zentrale Personenstandsregister in Österreich", für die Eindeutigkeit des Artikels ungünstig und der Begriff Zentrales Personenstandsregister wird hierdurch unpräzise.

Hinweise finden sich bereits im Artikel zum Personenstandsregister bzgl.(§ 67 PStG neu). Der Artikel sollte insgesamt überarbeitet werden und sich sowohl auf das in Deutschland verwendete Zentrale Personenstandsregister beziehen, als auch auf das österreichische --Ayke (Diskussion) 19:26, 17. Feb. 2015 (CET)

Ich habe das so aufgefasst, dass die einzelnen Personenstandsregister in D eben nach den Regeln bestehen, die im Artikel Personenstandsregister abgehandelt werden. Auch vom Namen her nahm ich bisher an, dass die Bezeichnung "Zentrales Personenstandsregister" als gesetzlicher Begriff nur so in Ö verwendet wird (die Bezeichnung im Zeitungsartikel ist irrelevant). Daher habe ich damals auch unter dem Lemma Zentrales Personenstandsregister das öst. Register behandelt, während im Artikel Personenstandsregister die dt. Register behandelt werden sollten. --Der Polizist (Diskussion) 09:15, 18. Feb. 2015 (CET)

Da die Registerführung in Deutschland auf Landesebene geregelt wird, werden in D auch mehrere Begriffe verwendet. Thüringen spricht gern vom 'zentralen Personenstandsregister', Bayern z.B. vom 'zentralen elektronischen Personenstandsregister' (https://www.innenministerium.bayern.de/suk/lebeninbayern/personenstand/index.php). Es ist korrekt, dass jeweils 4 Personenstandsregister pro Standesamt existieren, in denen jeweils unterschiedliche Daten erfasst werden. Einfach aus dem Grund, da bei einem Sterbefall andere Daten benötigt werden, wie z.B. bei einer Geburt. Vermutlich ist dies in Österreich nicht anders geregelt, es muss eine logische Trennung der Daten existieren. In Deutschland handelt sich bei dem Personenstandsregister um eine Datenbank, welche in einem oder mehreren Rechenzentren für alle Standesämter eines Bundeslandes betrieben werden. Im Artikel zum Personenstandsregister wird auf die Daten eingegangen, die abgelegt werden. Im Artikel zentrales Personenstandsregister wird dies, wahrscheinlich wegen fehlenden Informationen, nur verallgemeinert. Der Begriff wird aber nur dem Personenstandsregister in Österreich zugeordnet, was nicht korrekt ist. Es handelt sich nicht um einen eingetragenen Begriff, er beschreibt lediglich den Unterschied zwischen einem Personenstandsregister und einem zentralen Personenstandsregister. Standesämter in D erhalten bei der Verwendungen eines zentralen Personenstandsregisters Einsicht in die Registerdaten der anderen Standesämter im selben Bundesland. Sie dürfen und können in dem Fall auch Geburtsurkunden für anderen Standesämter ausstellen. In Deutschland wird dies eben nur auf Landesebene geregelt, aus diesem Grund existieren leider auch mehrere Begriffe. Wohingegen dies in Österreich einheitlich auf Bundesebene geregelt wurde. --Ayke (Diskussion) 10:33, 18. Feb. 2015 (CET)

Hm, okay, kann ich großteils nachvollziehen. In Ö ist "Zentrales Personenstandsregister" durchaus ein "eingetragener" Begriff, nämlich als geseztliche definierter Terminus.--Der Polizist (Diskussion) 11:21, 19. Feb. 2015 (CET)