Diskussion:Zeuge

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Einarbeiten

Zivilrecht: §§ 383, 384 ZPO, Ausnahmen in § 385 ZPO

Strafrecht: §§ 52 ff. StPO

Nach § 98 VwGO gelten die Regeln der ZPO

Matt1971 ♫ 03:16, 26. Jul 2005 (CEST)

Falscher Paragraph

"Ein Zeuge braucht nicht auf Fragen zu antworten, wenn er bei wahrheitsgemäßer Auskunft eine eigene Straftat einräumen müsste (§ 55 StPO)"

Das steht nicht im § 55 StPO

§ 55 StPO lautet wörtlich: "Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 gezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden."

Zeugengeld

Kostenerstattung für Zeugen fehlt hier

Falscher Weblink

Bei Aufruf des Weblinks

  • Roget's Thesaurus of English Words and Phrases: eye witness

erhalte ich eine Fehlermeldung: Access Forbidden This is an "Error Code 403" message.

Auffindungszeuge

fehlt. 84.56.51.138 01:26, 23. Apr. 2008 (CEST)

Und gibt es nicht auch noch den Leumundszeugen?--77.185.252.167 16:11, 29. Sep. 2010 (CEST)

Und den Tatzeugen gibt es auch noch. --95.33.154.143 19:52, 20. Aug. 2012 (CEST)

Problematische Platzierung eigener Publikationen im Artikel

Hier wurde eine meines Erachtens inhaltlich nicht notwendige Passage zur Platzierung eigener Publikationen in Wikipedia-Artikeln eingearbeitet. Vor einigen Monaten hat es derselbe Autor schon mal versucht.--Losdedos (Diskussion) 15:58, 30. Mär. 2013 (CET)

Aussagepflicht eines Zeugen

Im Artikel steht bisher nur, dass er der richterlichen oer staatsanwaltlichen Ladung Folge zu leisten hat, nicht jedoch nach welchem Paragrafen er zur Zeugenaussage verpflichtet ist. Auch sollte etwas expliziter hervorgehoben werden, dass es gegenüber der Polizei keine Zeugnispflich gibt. Auch dass es schon Fälle gegeben hat, in denen die Polizei/Staatsanwaltschaft gezielt eine Person erst als Zeugen vernommen hat (um seine Zeugnispflicht auszunutzen) und ihn erst danach als verdächtigen Täter (mit Schweigerecht) eingestuft hat. --Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 20:03, 24. Sep. 2013 (CEST)

Dem stimme ich zu, das sollte noch rein. Es fehlt auch der gesamte Komplex Belehrung gem. §§ 55-57, § 163 III StPO sowie ZPO http://richter.lohkamp.info/pages/zivilprozessordnung/zpo-allgemein/haupttermin.php

--77.4.76.100 16:52, 30. Aug. 2014 (CEST) http://www.rechtslexikon.net/d/zeugenbelehrung/zeugenbelehrung.htm http://www.gletschertraum.de/Lehrmaterialien/Anl1Rechte_Zeuge.pdf http://www.rodorf.de/02_stpo/21.htm

Aussagepflicht von Zeugen

Große Koalition beschließt gravierende Einschnitte in Bürgerrechte:

--Stobaios 15:01, 1. Jul. 2017 (CEST)

Auffindungszeuge

fehlt noch .. --2A01:C22:6E29:600:14BF:7BC3:67E3:D2B6 17:05, 16. Mai 2020 (CEST)

Zeugenbeeinflussung

Trotz intensiver Suche kann ich im ganzen Artiklel rein garnichts zu Zeugenbeeinflussung bzw. -manipulation finden. Allenfalls auf Belastungseifer wird kurz verwiesen. Die Suche von Wikipedia kennt den Begriff Zeugenbeeinflussung bzw. -manipulation nichtmal. Existieren dazu keine deutschen Rechtsvorschriften? --2003:EF:170B:F560:E4C3:CD80:2F3D:70F3 03:48, 8. Aug. 2020 (CEST)

Na das Wort kommt in so manchem Artikel vor, insofern würde sich ein Absatz hier und dann eine Weiterleitung lohnen. Ich sag mal der Redaktion:Recht Bescheid. --Logo 19:17, 1. Sep. 2020 (CEST)
Der Hinweis ist gut, denn im Schnellüberblick sehe ich den Begriff in den Artikeln, in denen er auftaucht, nur kasuistisch verwendet. Die Schaffung eines Sublemmas bei den strafrechtlichen Teilnahmeformen (ich denke da an Anstiftung/Beihilfe zu den Prozessdelikten/Falschaussage/Meineid/Falscheid oder bei den Delikten selbst) sollte tatsächlich ins Auge gefasst werden. Ggf. ist das sogar ein Fall für einen eigenen Artikel, weil Zeugenbeeinflussungen auch interdisziplinäre Auswirkungen haben dürften. Dies im Schnellstdurchlauf. --Stephan Klage (Diskussion) 19:58, 1. Sep. 2020 (CEST)