Diskussion:Zeugnisverweigerungsrecht
Weblink nadir.org entfernt
Ich fand heute einen Link auf www.nadir.org auf dieser Seite. Zitat von nadir.org: "Wir wollen einen Beitrag zur Entwicklung einer emanzipativen Perspektive leisten, die international und internationalistisch allen Widerständen und Kämpfen eine gemeinsame Richtung gibt, um die herrschenden Verhältnisse grundlegend zu verändern".
Ich glaube nicht, dass eine linksorientierte Bewegung auf dieser Seite einen Beitrag zum Zeugnisverweigerungsrecht verlinken sollte, zumal es derzeit der einzige Link ist. Das hat mit Neutralität nichts zu tun. --217.232.118.59 10:01, 31. Mär 2006 (CEST)
Eigener Artikel?
Zeugnisverweigerung im Strafprozeß als eigener Artikel oder hier einbauen?--Lexis 14:00, 27. Feb 2004 (CET)
- Ich bin für einbauen. --Andrsvoss 14:30, 27. Feb 2004 (CET)
Gibt es eine Zeugnisverweigerungspflicht?
Gibt es für Ärtzte, Journalisten, Seelensorger etc. auch eine Zeugnisverweigerungspflicht? Es liest sich so, als wäre die Zeugnisverweigerung optional?
Gruß, Imi.
- Für Ärzte, Amtsträger, Rechtsanwälte und Banken besteht Schweigepflicht. (evtl. auch für Seelsprger, bin mir aber nicht sicher).
genaueres findet sich unter: Verschwiegenheitspflicht
- Für Journalisten ist die Zeugnisverweigerung also optional, zumindest vom strafrechtlichen Standpunkt aus. Allerdings verpflichtet der Pressekodex des deutschen Presserats Journalisten zur Verschwiegenheit, wenn dies mit Quellen so vereinbart wurde. --Lothar.S 17:11, 7. Okt 2005 (CEST)
Journalisten
Wer darf das Zeugnis verweigern?
[...]
- Journalisten über ihre Quellen (aber nur eingeschränkt, die Ermittlungsbehörden möchten sich gerne bei den Informationen der Journalisten bedienen, insbesondere "wenn die Aussage zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen soll" ),
IMO ist das keine sachliche Aussage, sondern eine Unterstellung. Und was die Ermittlungsbehörden "möchten" ist ja erstmal egal und noch keine Einschrenkung des Rechts für Journalisten. Gibt es tatsächlich für Journalisten eine solche Einschränkung? Wenn ja, könnte bitte jemand den obigen Satz etwas sachlicher Formulieren und Quellen angeben? --Salocin 03:51, 22. Nov. 2006 (CET)
Grafik
Besteht eventuell die Möglichkeit, dass jemand eine Grafik erstellt bzw. modifiziert und darin kennzeichnet gegenüber wem man ein Zeugnisverweigerungsrecht hat würde das die Übersichtlichkeit erhöhen. Verwandtschaftsbeziehungen verursachen doch dem einen oder anderen Kopfschmerzen - mich eingeschlossen. Als Basis könnte Bild:European_kinship_system_de.svg oder - etwas einfacher - Bild:Verwandtschaftstafel.png dienen. Bei letzterem könnten relativ einfach alle ausgegraut werden, bei denen kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Jemand sattelfest? -- Veoco·℅ 01:46, 27. Dez. 2007 (CET)
Jederzeit Zeugnis verweigern auch wenn keine Voraussetzungen vorliegen?
Im Artikel steht es folgendermaßen:
"Darüber hinaus darf gegenüber der Polizei immer das Zeugnis verweigert werden, selbst wenn obige Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In solchen Fällen kann sich die Polizei aber entschließen, den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Gegenüber der Staatsanwaltschaft darf dann nur noch nach obigem Zeugnisverweigerungsrecht Zeugnis verweigert werden."
Laut dieser Darstellung könnte jeder Zeuge bei der Polizei seine Aussage verweigern, obwohl er kein Recht dazu hätte. Der Fall wird dann nicht nur an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, sondern gegen den Zeugen wird dann wohl ein Ermittlungsverfahren evtl. wegen Strafvereitelung o.a. eingeleitet und er ist nun selbst Beschuldigter. Es sollte hier nochmals im Artikel darauf eingegangen werden. --Matreus 17:40, 27. Jun. 2008 (CEST)
Verhältnis zu Beugehaft
Wie verhält sich das Zeugnisverweigerungsrecht zur Beugehaft? Wenn ich z.B. behaupte, ich würde mich selbst / oder Ehepartner belasten und die Aussage verweigere, und mir der Richter nicht gaubt, kann er mich in Beugehaft stecken? (nicht signierter Beitrag von 131.246.81.93 (Diskussion) 11:42, 6. Okt. 2010 (CEST))
Dauer des ZVR
Besteht das ZVR nur für Eheleute/Verlobte etc, welche zum Zeitpunkt der Tat/des Ereignisses liirt waren oder zählt hier der Zeitpunkt des Zeugnisses? Kann man sich das aussuchen, oder muss gar beides gegeben sein? Wäre schön, wenn dies jemand mit Quelle einarbeiten könnte. --L3XLoGiC 17:32, 25. Nov. 2010 (CET)
- Nein, dies gilt auch, wenn dies zum Zeitpunkt der Tat nicht der Fall war, aber in der Hauptverhandlung ein Zeugnisverweigerungsrecht aus den in § 52 StPO niedergelegten Gründen besteht.--Losdedos 21:31, 1. Aug. 2011 (CEST)
Abstammungsverhältnis/Verwandtschaftsverhältnis?
Ich zitiere zwei Punkte aus der Liste „Wer darf das Zeugnis verweigern?“:
- wer mit dem Betroffenen ein Abstammungsverhältnis hat (z. B. Großmutter ↔ Enkel) („in gerader Linie verwandt“),
- wer mit dem Betroffenen ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie hat
Der Unterschied zwischen Abstammungsverhältnis und Verwandtschaftsverhältnis bleibt hier unklar. Beide Begriffe sind auf denselben Artikel verlinkt, der den Unterschied – so einer besteht – ebenfalls nicht erklärt (ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass das Abstammungsverhältnis ein Unterfall des Verwandtschaftsverhältnisses ist – und als solcher nicht eigens erwähnt werden müsste). Die Verwirrung komplett machen die Formulierungen: zwischen „in gerader Linie verwandt sein“ (Abstammungsverhältnis) und „ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie haben“ (Verwandtschaftsverhältnis) dürfte doch wohl kein Unterschied bestehen. --Lowenthusio (Diskussion) 17:33, 3. Nov. 2012 (CET)
- Das ist m.E. wirklich doppelt-gemoppelt (direkte Linie), deshalb habe ich den Satz mit dem "Abstammungsverhältnis" entfernt und den Folgesatz entsprechend angepasst (die Verlinkung gibt genauere Auskunft dazu):
- wer mit dem Betroffenen ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie hat, bei der die eine Person von der anderen abstammt (z. B. Großmutter → Enkel),
- …andere Formen von "Verwandtschaft in gerader Linie" gibt es nämlich nicht. --Chiananda (Diskussion) 02:50, 20. Nov. 2013 (CET)