Diskussion:Zimtalkohol

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Sicherheitshinweise

Nicht in Anh. 1, RL 67/548/EWG gelistet.--Dr.cueppers 15:27, 11. Jan. 2007 (CET)

IUPAK-Name

Unter "Andere Namen" steht "3-Phenyl-propen-2-ol-1", müsste es nicht "3-Phenylprop-2-en-1-ol" heißen? --195.243.94.116 16:12, 24. Nov. 2008 (CET)

Anmerkungen zum Sicherheitshinweis

  • Das »trotz« scheint mir hier höchst unpassend, da mir spontan als Allergieauslöser jede Menge (um nicht zu sagen (fast) nur) natürlich Vorkommende ‚Stoffe‘ einfallen: Pollen, Tierhaare, Insektengifte, Nüsse usw.
  • Ein Dokument über die Implementierung eines DB-Systems als Einzelnachweis für eine medizinische Aussage finde ich wirklich höchst zweifelhaft; das völlig unabhängig davon wo dieses DB-System implementiert wurde und ob das Dokument möglicherweise (zufällig) die zu belegende Aussage enthalten sollte. - Da hätte mans wirklich besser unbelegt gelassen! - Als nächstes nehmen wir den Film »Einstein Junior« als Einzelnachweis für die Aussage: E=mc². -- 194.24.138.3 13:23, 4. Aug. 2011 (CEST)
  • Mir fallen spontan mehrere Hundert künstliche Chemikalien ein, die allergieauslösend wirken. Natürlich gibt es sowohl bei natürlich vorkommenden Stoffen oder Dingen (Die meisten Allergene sind Eiweiße), aber auch künstlich hergestellten Chemikalien Allergene (siehe etwa Allergen#Kontaktallergene und Allergisches Kontaktekzem). Sehr viele Allergien werden von künstlichen Chemikalien/Stoffen wie Nickel, Thiomersal, Formaldehyd, para-Phenylendiamin, Chromaten etc. ausgelöst.
  • Die verlinkte Dissertation stammt Von der Medizinischen Fakultät der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen. Was ist daran zweifelhaft?
Gruß --Cvf-psDisk+/− 14:45, 4. Aug. 2011 (CEST)