Diskussion:Zollamtlich überwachter Versandschein

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warum benötigt?

Hallo, ich hätte mal eine Frage. Warum wird das T1 benötigt wenn man doch eine Ausfuhrerklärung schreibt? Kann mir das jemand beantworten

Das Versandverfahren T1 wird nur verwendet, um "Nicht-Gemeinschaftsware" nicht an der EU-Außengrenze verzollen zu müssen. Die Ware darf dann per T1 weiter unter zollamtlicher Überwachung im Binnenland der EU transportiert werden und kann z.B. erst am eigentlichen Bestimmungsort verzollt werden.
Eine Ausfuhr ist für Statistische und Steuerliche zwecke da. Dies schliest eine Verzollung oder erstellung eines T1 Versandscheines (die Ware wird dann vom Empfänger/Empfansspediteur verzollt nicht aus.
T1=Versandschein oder auch "Zollgut"genant da die Ware noch nicht verzollt ist. Der Versandschein wird meist durch einen Spediteur direkt an der Grenze eröffnet und muß innerhalb einer bestimmten Frist bei der Bestimmungszollstelle gestellt werden. Danach kann eine Verzollung stattfinden.

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 17:37, 4. Jan. 2016 (CET)

Verschieben?

Ich wäre dafür, den Artikel nach "Versandbegleitdokument" zu verschieben, da dies der Begriff ist, der im UZK-DA durchgehend verwendet wird. "Versandanmeldung" ist heutzutage die elektronische Anmeldung über ATLAS oder als Internetzollanmeldung und könnte als Abschnitt "Ablauf" unter Zollrechtliche Versandverfahren beschrieben werden. Dass jemand tatsächlich mit einem Einheitspapier als Versandanmeldung zum Zollamt geht, dürfte vom Anteil verschwindend gering (und außer bei Systemausfall wohl nicht mehr zulässig) sein. Nach der elektronischen Versandanmeldung bekommt man dann das Versandbegleitdokument ausgedruckt (oder druckt als zugelassener Versender selber). --Steuerbaum (Diskussion) 16:25, 24. Jun. 2021 (CEST)

T2L(SM)

Weiß da jemand mehr darüber? mMn sind die mit UZK Geschichte. --Steuerbaum (Diskussion) 16:25, 24. Jun. 2021 (CEST)