Diskussion:Zweistufige Volksgesetzgebung
Die Situation in den deutschen Bundesländern ist falsch dargestellt.
--85.177.186.145 17:58, 25. Mär. 2015 (CET)
Das sollte sich inzwischen erledigt haben.
--MaxBE (Diskussion) 23:47, 9. Apr. 2017 (CEST)
Weimarer Republik – wie genau?
Was im Abschnitt Deutschland/Geschichte über die Weimarer Republik steht, ist unvollständig und auch unbelegt. Der Artikel Direkte Demokratie in der Weimarer Republik scheint darauf auch keine klare Antwort zu geben. Die Lektüre dieses Artikels hinterlässt bei mir eher den Eindruck, es sei ein noch komplizierteres, sozusagen "dreieinhalbstufiges" Verfahren gewesen:
- Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens (niederschwellig, konnte aber vom Innenminister abgelehnt werden!)
- Unterschriftensammlung
- Behandlung im Parlament
- Volksentscheid bei Ablehnung durch das Parlament
Meiner Meinung nach sollte das Verfahren unter Direkte Demokratie in der Weimarer Republik klar beschrieben werden. Dann könnte man hier bloß darauf verweisen und den Rest löschen.
--MaxBE (Diskussion) 23:45, 9. Apr. 2017 (CEST)