Diskussion:Zwischenfall in Hebron am 24. März 2016

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"kampfunfähig"

  1. Kampfunfähig ist falsch.
  2. Kampfunfähig ist jemand der AUCH keinen Bombenknopf mehr drücken kann. Hierfür muss man schon ganz schön tot sein (Hirntot). Das war der Attentäter nicht. Ergo war er noch Kampffähig.
  3. Kampfunfähigkeit oder Kampffähigkeit muss man den Fachmann entscheiden lassen. Dies ist und kann niemand weniger sein, alls der Soldat der direkt mit dem Attentäter konfrontiert ist. Zivilisten sind keine Fachleute! So wie ein Bürofachkraft auch kein Arzt ist.
  4. Terrorabwehrtechnisch hat er 1:1 richtig gehandelt, gemäß ALLER Fachliteratur zum Thema.

Bitte das Wort "Kampfunfähig" in Anführungszeichen setzen oder "dieser laut unqualifizierten Drittmeinungen kampfunfähig gewesen sein soll" einfügen.

---------- (alles hier drüber ist von anderen) ----------
Kann ja nicht sein, dass hier ein ganzer Abschnitt nicht signiert ist und auch noch weiter bearbeitet wird. Wie ist mit diesem Abschnitt zu verfahren?--johayek (Diskussion) 17:06, 11. Nov. 2018 (CET)

Zwischenfall?

Wenn Menschen von Soldaten durch einen Kopfschuss getötet werden ist das also ein Zwischenfall? Kann man den Artikel nicht auf "Tötung von Hebron" oder "Mord in Hebron" verschieben? (nicht signierter Beitrag von 193.158.169.107 (Diskussion) 19:44, 4. Jan. 2017 (CET))

Na ja, es sind wohl eine gefährliche Körperverletzung, eine Tötung in Notwehr, eine Körperverletzung in Notwehr und ein Tötungsdelikt. Das wird etwas unhandlich als Titel. --Stephan Schulz (Diskussion) 09:03, 5. Jan. 2017 (CET)
Nach welchem Gesetz ist denn ein Kopfschuss mit Todesfolge auf einen „verletzt und regungslos am Boden liegenden” Menschen Notwehr? „Tötung” als neutraler Oberbegriff ohne juristische Wertung, wie von der IP vorgeschlagen, ist angemessen.--80.156.174.35 10:18, 5. Jan. 2017 (CET)
Der gesamte Zwischenfall bestand aus einem Messerangriff von zwei Palästinensern auf einen Israeli, gefolgt von der Notwehrhandlung, bei der einer der Angreifer getötet wurde, der andere verletzt, gefolgt von der offensichtlich (und nun auch juristisch) ungerechtfertigten Tötung des verletzten Attentäters durch Azaria. Es ist ja nicht so als ob Azaria zusammenhanglos auf einen beliebigen Menschen geschossen hätte. --Stephan Schulz (Diskussion) 10:35, 5. Jan. 2017 (CET)
Meines Wissens hat sich der Soldat vor Gericht damit verteidigt, dass er bei dem am Boden liegenden Mann einen Sprengstoffgürtel vermutet hatte. Das wäre zumindest eine theoretische Rechtfertigung und könnte auch im Artikel erwähnt werden. --NaturalBornKieler (Diskussion) 10:40, 5. Jan. 2017 (CET)
Dann gehört aber ebenso rein, dass das von diversen Zeugen bestritten wurde und dass das Gericht die Version aus verschiedenen Gründen zurückgewiesen hat - kann man machen, aber dann verläßt man, glaube ich, den Rahmen des Lemmas. --Stephan Schulz (Diskussion) 11:50, 5. Jan. 2017 (CET)

Schusswechsel?

Laut Duden ist ein solcher ein "gegenseitiges Aufeinanderschießen". Geschossen hat aber nur eine Seite.--Abutoum (Diskussion) 13:07, 5. Jan. 2017 (CET)

Da die Palästinenser nach den Schüssen kaum noch eingestochen haben können, habe ich den Schusswechsel durch "daraufhin" ersetzt, denn das Schießen kommt im Satz schon vor. Wer eine bessere Formulierung weiß, soll es ändern. --Bjarlin 15:19, 5. Jan. 2017 (CET)

Urteil

Ist der Soldat so vernünftig und hat bereits Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt? (nicht signierter Beitrag von 84.63.76.119 (Diskussion) 12:09, 6. Jan. 2017 (CET))

Einseitige Darstellung entfernt...

Ich habe folgendes aus dem Artikel genommen:

Ein Pathologe bezeichnete die damalige Autopsie als amateurhaft und sah mangels sichtbarer Blutungen keinen Beweis dafür, dass al-Sharif zu diesem Zeitpunkt noch gelebt habe. Ein Psychiater bescheinigte Azaria Schlafstörungen, die sein Handeln beieinflusst haben könnten.[1]

Der "Pathologe" ist ein von der Verteidigung bestellter Ruheständler, der sich nur auf den Bericht stützte. Die Argumentation wurde vom Gericht gewürdigt und explizit verworfen. Wenn wir das als neutrale (Fach-)Meinung präsentieren, finde ich das höchst tendenziös. --Stephan Schulz (Diskussion) 14:19, 7. Jan. 2017 (CET)

Die Zeugen den Verteidigung werden hier im Artikel (wie im zitierten Artikel bei Ha-Aretz) ganz unverkennbar als Zeugen der Verteidigung zitiert. (Und ein Zeuge der Verteidigung oder der Anklage ist eben kein gerichtsbestellter Experte.) Und wenn Professor Schulz eines Tages in den Ruhestand geht, wird er trotzdem noch einige Zeit als glaubwürdiger Experte gelten, so wohl auch dieser Ruheständler. Und wenn das Gericht schließlich seinen Standpunkt verwirft, dann wird das schlussendlich auch einen guten Grund haben. Nichtsdestotrotz sind wichtige Punkte aus dem Prozess doch sicher der Wahrheitsfindung und der Bildung einer Meinung dienlich. Vielleicht auch nur um zu erkennen, was die (israelische) Öffentlichkeit zu dem Zwischenfall alles zur Kenntnis nahm, sei es unnütz (vielleicht wie bei den Beiträgen der Zeugen der Verteidigung), sei es sachdienlich. Oder dürfen in diesem Artikel nur Dinge genannt werden, die in 100 Jahren und im Lichte der Ewigkeit Bestand haben? --johayek (Diskussion) 15:57, 7. Jan. 2017 (CET)

rechtsextremist

dafür ist keine quelle angegeben, dann sollte es auch aus dem artikel, wenn für die behauptung nicht doch noch eine quelle angegeben wird. --77.180.183.127 23:38, 3. Nov. 2018 (CET)

Habe spontan zwei Quellen gefunden und eingefügt. Zu Ohana s. auch hier und hier. --Hvd69 (Diskussion) 02:01, 4. Nov. 2018 (CET)