Diskussion:Zwischenverfahren

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Es fehlt der Hinweis auf die Möglichkeiten des § 202 StPO (weitere Beweiserhebungen auf Anordnung des Gerichts). -- 84.177.102.117 12:51, 30. Sep. 2007 (CEST)

Es fehlt auch ein Hinweis darauf, inwiefern eine neue Anklage nach Nichteröffnung möglich ist. (nicht signierter Beitrag von 2003:54:4F59:A201:5D01:1880:4CDF:3350 (Diskussion | Beiträge) 22:59, 26. Jul 2016 (CEST))