Disziplinarmaßnahme
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Disziplinarmaßnahme steht für:
- Ahndung von Dienstvergehen im öffentlichen Dienst, siehe Disziplinarrecht
- Ahndung von Dienstvergehen bei der Bundeswehr, siehe Wehrdisziplinarordnung
- Ahndung von Verstößen der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, siehe Disziplinarmaßnahme (Privatwirtschaft)
- Disziplinarmaßnahme (JVA) in einer Justizvollzugsanstalt
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