Herztodkriterium

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Das Herztodkriterium ist eine Regelung von Donation after cardiac death (DCD) – früher Non-heart-beating donation (NHBD, englisch für „Spender, dessen Herz nicht schlägt“) genannt. Es wurde Ende der 1970er Jahre als Todeskriterium im Zusammenhang mit Organentnahmen für Organtransplantationen eingeführt.

In Deutschland wird als Todeskriterium im Zusammenhang mit Organentnahmen der Hirntod verwendet.

Maastrichter Protokoll

DCD fußt auf dem Maastrichter Protokoll (Maastricht classification):

In den 1980er Jahren wurde im Maastrichter Uniklinikum ein Spenderprogramm mit Herztoten begonnen. Die dabei gemachten Erfahrungen flossen in die Vorgaben des Maastricht-Protokolls von 1995 ein. Damit klassifiziert man die Organspender nach Herzstillstand wie folgt:

Kategorie Definition Status
I Herzstillstand bei Ankunft in der Klinik unkontrollierter Herzstillstand
II Herzstillstand nach erfolgloser Reanimation unkontrollierter Herzstillstand
III Wenn der Herzstillstand erwartet wird und lebenserhaltende Maßnahmen unterbrochen werden unkontrollierter Herzstillstand
IV Herzstillstand bei Hirnstammtod unkontrollierter Herzstillstand
V Herzstillstand bei einem stationären Patienten unkontrollierter Herzstillstand

Die Kategorie V wurde im Jahr 2000 eingeführt.

  • Die Kategorien I, II, IV und V werden als „unkontrolliert“ bezeichnet, da hierbei der Herzstillstand natürlich erfolgt ist.
  • Spendern der Kategorie I dürfen nur Gewebe mit langlebigen Zellen, wie Herzklappen und Augenhornhäute, entnommen werden.
  • Spender der Kategorie II sind Patienten, deren erfolglose Reanimation außerhalb der Klinik erfolgt ist. Von ihnen dürfen nur die Nieren für die Organtransplantation entnommen werden, müssen jedoch sorgfältig geprüft werden, da sonst die Ausfallrate hoch ist.
  • Spender der Kategorie III sind Patienten mit nicht überlebensfähigen Verletzungen, die für diesen Fall durch eine Patientenverfügung von einer Weiterbehandlung abgesehen und sich schriftlich als Organspender zur Verfügung gestellt haben. Die Kategorie wird als „kontrolliert“ bezeichnet, weil hierbei der Herzstillstand nach dem Abschalten lebenserhaltender Maßnahmen unter kontrollierten Bedingungen abgewartet wird und dann sofort der Tod erklärt wird und Organe sofort entnommen werden können.[1]
  • Von Spendern der Kategorie III, IV und V können mit Ausnahme des Herzens möglicherweise – entsprechend dem Gesundheitszustand des jeweiligen Organs – alle Organe transplantiert werden.
  • Leber und Lungen können nur von Spendern der kontrollierten Kategorie III für die Transplantation verwendet werden.[2]

Gegenstimmen

In ihren gemeinsamen Erklärungen der Jahre 2014 und 2015 sprechen sich mehrere medizinische Gesellschaften (DGN, DGNC und DGNI) gegen eine Einführung der DCD in Deutschland aus, „da es ein höheres Risiko von Fehldiagnosen in sich birgt“.[3]

Der Deutsche Ethikrat wie auch die Deutsche Bischofskonferenz sind gegen eine Einführung der DCD in Deutschland.[4]

Einzelnachweise

  1. Robert Steinbrook: Organ Donation after Cardiac Death. In: New England Journal of Medicine. Nr. 357, 19. Juli 2007, S. 209–213, archiviert vom Original am 19. April 2011; abgerufen am 30. Januar 2021 (englisch).
    Alard von Kittlitz: Diskussion um Organspende: Herztod. In: faz.net. 7. Oktober 2012, abgerufen am 15. Dezember 2017.
  2. Erweiterung der postmortalen Organspende in der Schweiz mit dem nationalen Non-Heart-Beating-Donor (NHBD) Programm. (pdf; 3,90 MB) In: Swisstransplant News. Nr. 5, 5. September 2009, S. 12, abgerufen am 15. Dezember 2017.
  3. Cornelius Weiller, Michel Rijntjes, Andreas Ferbert, Gabriele Schackert: Gemeinsame Stellungnahme der DGN, DGNC und DGNI: Stellungnahme zur Feststellung des Hirntodes vor Organentnahmen. (pdf; 164 kB) 21. März 2014, S. 1, abgerufen am 30. Januar 2021.
  4. Deutscher Ethikrat: Organspende – ja oder nein? In: Radio Vatikan. 31. Juli 2015, archiviert vom Original am 10. August 2015; abgerufen am 15. Dezember 2017.