Doppelmord von Horchheim

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Beim Doppelmord von Horchheim wurde das wohlhabende Ehepaar Schemmer in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 2011 in Koblenz-Horchheim im eigenen Haus mit zahlreichen Messerstichen getötet.

Strafverfahren

In der Nacht zum 8. Juli 2011 wurde das Ehepaar Waltraud und Heinrich Schemmer in seinem Wohnhaus in Koblenz-Horchheim mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet.[1][2]

Als Tatverdächtige wurde nach monatelanger Fahndung (unter anderem mittels Aktenzeichen XY … ungelöst) die Schwiegertochter des Ehepaares ermittelt. Sie soll am Abend des 7. Juli 2011 von ihrem Wohnort Haren im Emsland nach Koblenz gefahren sein und sich mit einem mitgebrachten Schlüssel Zugang zum Haus ihrer Schwiegereltern verschafft haben. Dort soll sie ihren 75-jährigen Schwiegervater und dessen 68 Jahre alte Frau heimtückisch und aus Habgier ermordet haben, um noch in derselben Nacht an ihren Wohnort zurückzufahren. Die gesamte Fahrstrecke beträgt rund 700 km. Die Angeklagte wurde nach einem Indizienprozess vor dem Landgericht Koblenz am 5. August 2013 zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt.[1][3][2][4] Mit Beschluss vom 27. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz verworfen.[5] Das Urteil ist seitdem rechtskräftig.[6]

2020 wurde im SWR eine dreiteilige Reportage zu dem Fall veröffentlicht, die den Profiler Stephan Harbort bei der Rekonstruktion des Falls zeigt.[7] Diese stieß auf geteiltes Echo, weil prägnante Indizien aus der gerichtlichen Urteilsfindung keine Erwähnung in der Dokumentation fanden und somit der Eindruck einer Partei ergreifenden Sichtweise entstand. So wurden beispielsweise Zeugenaussagen von Sichtungen des ermordeten Ehepaares, welche gegen eine Verurteilung Schemmers gesprochen hätten, gerichtsmedizinisch und durch den widerlegt, da der Todeszeitpunkt eindeutig einzugrenzen war. Auch der Bordcomputer des Autos des getöteen Ehepaars zeigte, dass die Zeugen sich aufgrund von Erinnerungsverfälschung irrten. Diese, auch im Urteil ausgeführten Argumentationen, zeigt die Dokumentation nur unzureichend auf.[1]

2020 wurde im SWR eine dreiteilige Reportage zu dem Fall veröffentlicht, die den Profiler Stephan Harbort bei der Rekonstruktion des Falls zeigt.☃☃ Diese stieß auf geteiltes Echo, weil prägnante Indizien aus der gerichtlichen Urteilsfindung keine Erwähnung in der Dokumentation fanden und somit der Eindruck einer Partei ergreifenden Sichtweise entstand. So wurden beispielsweise Zeugenaussagen von Sichtungen des ermordeten Ehepaares, welche gegen eine Verurteilung Schemmers gesprochen hätten, gerichtsmedizinisch und durch den widerlegt, da der Todeszeitpunkt eindeutig einzugrenzen war. Auch der Bordcomputer des Autos des getöteen Ehepaars zeigte, dass die Zeugen sich aufgrund von Erinnerungsverfälschung irrten. Diese, auch im Urteil ausgeführten Argumentationen, zeigt die Dokumentation nur unzureichend auf.☃☃[8]

Das Gericht und die Staatsanwaltschaft verweigerten Herrn Harbort, ohne sachliche Begründung, Einblick in relevante Dokumente und Akten zu nehmen. Somit konnte Harbort keine neuen Tatsachen oder Beweise finden, die eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zugunsten der Verurteilten begründen könnten. Sie selbst und ihre Angehörigen hatten im Prozess nicht zur Sache ausgesagt.[2]

Einzelnachweise