Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz

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Das Dritte Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Drittes Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz - 3. FMStG)) trat am 1. Januar 2013 in Kraft.

Inhalt des Gesetzes[1] ist Bewältigung der auch angesichts der, wie es beim Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien heißt, anhaltenden Staatsschuldenkrise im Euroraum weiterhin bestehenden Gefahren für die Finanzmarktstabilität:

Verschiedene Paragraphen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes werden geändert, außerdem Paragraph 9 des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes, die Paragraphen 3, 10 und 12 des Restrukturierungsfondsgesetzes, die Paragraphen 3 und 4 der Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung sowie Paragraph 11 der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.

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