Durchlass
Ein Durchlass oder eine Dole ist im Allgemeinen eine Stelle, die ein Durchgehen durch etwas Hinderndes ermöglicht, also ein Durchgang, der durch eine Mauer, einen Bahndamm o. Ä. hindurchführt. Im Speziellen bezeichnet Durchlass ein Bauwerk im Damm eines Verkehrsweges (meist in Bahndämmen), das den Durchfluss von Wasser oder den Durchgang von Tieren ermöglicht.
Durchlässe werden gebaut, um kleineren Bächen das Passieren eines Dammes zu ermöglichen, aber auch, um zu verhindern, dass sich das bei Niederschlägen anfallende Wasser auf einer Dammseite anstaut und dadurch eventuell den Verkehrsweg unterspülen kann. Definitionsgemäß haben Durchlässe eine lichte Weite von weniger als 2 Metern und unterscheiden sich so von Überführungen und Brücken[1].
Nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Entwässerung (RAS-Ew) sollen Durchlässe folgende Mindestabmessungen haben:
Unter Wirtschaftswegen | DN 400 |
Unter Straßen (außer Bundesfernstraßen) | DN 500 |
Unter Überführungsrampen an Bundesfernstraßen | DN 500 |
Unter Bundesfernstraßen | DN 800 |
Ein Düker ist eine Unterart von Durchlassen, mit dem eine niveaugleiche Kreuzung zwischen Wasserlauf und Verkehrsweg ermöglicht wird. Ein Durchlass hingegen läuft leer, wenn von oben kein Wasser mehr nachfließt.
Ein Ökodurchlass (oder Ökostollen) ist ein Durchlass eines Hochwasserrückhaltebeckens, der für Fische und Kleinlebewesen passierbar ist.
Weblinks
- Ökologische Durchgängigkeit von Hochwasserrückhaltebecken (PDF-Datei; 371 kB)
Einzelnachweise
- ↑ DIN 1076 – Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung. Deutsches Institut für Normung / Beuth-Verlag. 1999.