EG-Fahrzeugklasse L6e

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Die EG-Fahrzeugklasse L6e ist eine Unterklasse der EG-Fahrzeugklasse L nach Maßgabe der Richtlinie 2007/46/EG[1] vom April 2006 in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 678/2011 vom 14. Juli 2011.[2]

Die Fahrzeugklasse L6e bezeichnet leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Der maximale Hubraum muss sich bei Benzinern auf 50 cm³, bei Dieselmotoren auf 500 cm³ oder bei Elektromotoren auf eine maximale Nenndauerleistung von 6 kW belaufen. Die Fahrzeuge dürfen eine Masse von 425 Kg nicht überschreiten und über maximal zwei Sitzplätze einschließlich Fahrersitz verfügen.[3]

Die Fahrzeugklasse wird in folgende Unterklassen unterteilt:

  • L6e-A: Leichtes Straßen-Quad bis 4 kW
  • L6e-B: Leichtes Vierradmobil bis 6 kW mit den Unter-Unterklassen:
    • L6e-BU: Leichtes Vierradmobil für Güterbeförderung: ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Nutzfahrzeug,
    • L6e-BP: Leichtes Vierradmobil für Personenbeförderung: hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes Fahrzeug.

Hersteller von Fahrzeugen mit L6e-Zulassung

Hersteller Modell­reihe Reichweite Sitzplätze Höchst­geschwindig­keit Maximale Zuladung

(Stand: Februar 2022)

Ari Motors ARI 452[4] 120 km 2 45 km/h 450 kg
ElektroFrosch Quad[5] 60 km 2 45 km/h 225 kg
EBLIZZ EVQ 500[6] 40–60 km 2 oder 4 40 km/h N/A
Linzda M3-4[7] 120 km 2 45 km/h 380 kg
Opel Rocks-e[8] 75 km 2 45 km/h ?
Renault Twizy Life 45[9] 100 km 2 45 km/h 142 kg

Führerschein

Fahrzeuge der Kategorie L6e dürfen aufgrund ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h mit einem Führerschein der Klasse AM gefahren werden.[10] In Deutschland können Jugendliche bereits ab 15 Jahren den Führerschein für Fahrzeuge mit L6e-Zulassung ablegen.[11]

Einzelnachweise