Calciumhexacyanidoferrat(II)
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Calciumhexacyanidoferrat(II) | |||||||||||||||
Andere Namen | ||||||||||||||||
Summenformel | Ca2[Fe(CN)6][2] | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
gelber Feststoff[3] | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 292,11 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||
Dichte |
1,68 g·cm−3[3] | |||||||||||||||
Löslichkeit | ||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Calciumhexacyanidoferrat(II) (Calciumferrocyanid, veraltet Calciumhexacyanoferrat(II)) ist ein Salz mit der Konstitutionsformel Ca2[Fe(CN)6].
Gewinnung und Darstellung
Calciumhexacyanidoferrat kann durch Reaktion von Natriumhexacyanidoferrat(II) mit Calciumhydroxid gewonnen werden.[5]
Verwendung
Es wird in der Lebensmitteltechnik als Trennmittel eingesetzt. Bei der Einwirkung starker Säuren kann die in der Verbindung stark an das Eisen gebundene Blausäure frei werden. Für die zusammengenommene Menge aller Ferrocyanide wurde eine erlaubte Tagesdosis von 0,025 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Es ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 538 mit einer Höchstmengenbeschränkung von bis zu 20 Milligramm pro Kilogramm für Kochsalz und Kochsalzersatz zugelassen.[6]
Einzelnachweise
- ↑ Eintrag zu E 538: Calcium ferrocyanide in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 27. Juni 2020.
- ↑ Eintrag zu Hexacyanidoferrate. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 6. Juni 2014.
- ↑ a b c d William M. Haynes: CRC Handbook of Chemistry and Physics, 96th Edition. CRC Press, 2015, ISBN 978-1-4822-6097-7, S. 55 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- ↑ Re‐evaluation of sodium ferrocyanide (E 535), potassium ferrocyanide: Re‐evaluation of sodium ferrocyanide (E 535), potassium ferrocyanide, doi:10.2903/j.efsa.2018.5374, abgerufen am 21. Dezember 2019
- ↑ Begrenzt zugelassene Zusatzstoffe, Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 und § 7) der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung