Eigenkapitalveränderungsrechnung

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Eigenkapital ändert sich durch Gewinne und Verluste, durch Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und durch Kapitaltransaktionen mit den Anteilseignern. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung (auch Eigenkapitalspiegel) zeigt die Änderungen einer Berichtsperiode (Wirtschaftsjahr). Diese Änderungen sind für die verschiedenen Teile des Eigenkapitals jeweils gesondert darzustellen inklusiv einer entsprechenden Angabe des Vorjahres.

Bestandteil des Konzernabschlusses

Der Eigenkapitalspiegel ist seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsreformgesetzes verpflichtender Bestandteil eines Konzernabschlusses nach § 297 Abs. 1 HGB. Bereits mit Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) war er für alle nach § 2 WpHG kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen verpflichtend. Er ist heute verpflichtender Bestandteil eines Jahresabschlusses einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS/IFRS

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of stockholders’ equity) ist Bestandteil des IAS-Abschlusses, der seit 2005 in der EU verpflichtend ist. Gemäß IAS 1.106 ff. ist für jede Komponente des Eigenkapitals die Entwicklung innerhalb der Berichtsperiode darzustellen. Zu den Eigenkapitalbestandteilen, die jeweils getrennt darzustellen sind, gehören beispielsweise jede Kategorie des eingebrachten Kapitals (Nennkapital, Kapitalrücklagen etc.), der kumulierte Saldo jeder Kategorie des sonstigen Ergebnisses und die Gewinnrücklagen (IAS 1.108). Das Gesamtergebnis ist aufzuteilen auf den Anteil der Eigentümer des Mutterunternehmens und sofern vorhanden auf die Minderheitsanteile (IAS 1.106 a). Eventuelle Änderungen für Vorjahre, die das Eigenkapital berühren (z. B. Mehrergebnisse durch eine Betriebsprüfung oder bestimmte geänderte Bilanzierungsmethoden) sind retrospektiv zu korrigieren und anzugeben (IAS 1.106 b, 1.110). Die "eigentlichen" Änderungen in der Berichtsperiode sind durch eine Überleitungsrechnung von den einzelnen Komponenten des Eigenkapital zu Beginn des Jahres auf des Ende des Jahres darzustellen, insbesondere durch Berücksichtigung von Gewinn bzw. Verlust, Bestandteile des sonstigen Ergebnisses, Dividenden, Einlagen und Änderungen der Anteilsverhältnisse bei Tochterunternehmen (IAS 1.106 d).