Einreise-/Ausreisesystem

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Datei:Schengenzone.svg
Die Staaten des Schengener Abkommens
  • Vollanwenderstaaten
  • Nicht-EU-Schengenmitglieder (EFTA)
    (IS + N + CH + FL)
  • Zukünftige Schengen-Mitglieder
    (HR + RO + BG + CY)
  • Kooperierende Staaten (GB + IRL)
  • Das Einreise-/Ausreisesystem EES (für englisch Exit-Entry-System) ist ein von der Europäischen Union geplantes IT-Großsystem zur automatischen Überwachung der Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums. Das Projekt ist Bestandteil der Smart Borders-Agenda der EU-Kommission und soll eine flankierende Maßnahme zum freien Personenverkehr im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein.

    Rechtliche Grundlage / Entstehungsgeschichte

    Grundlage ist die EU-Verordnung 2017/2226.[1] Ein von der EU-Kommission erstellter Entwurf[2] hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Das Europäische Parlament stimmte dem Entwurf der Kommission mit Änderungen am 25. Oktober 2017 in Erster Lesung zu. Am 20. November 2017 hat der Rat der Europäischen Union den Entwurf und die Änderungen angenommen. Die Verordnung wurde am 9. Dezember 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Gemäß Artikel 73 der Verordnung ist diese damit am 30. Dezember 2017 in Kraft getreten.

    Funktionsumfang

    Mittels des Systems sollen an der EU-Außengrenze Daten über das Überschreiten der Grenze gesammelt werden und das Abstempeln der Reisepässe ablösen. Erhobene Daten sollen die Stammdaten wie z. B. Name und Geburtsdatum sein. Daneben sollen biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbilder gespeichert werden. Außerdem werden Daten zum verwendeten Reisedokument (Art, Nummer, Code des ausstellenden Staates sowie Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer) erfasst.

    Erfassungsablauf

    Bei der erstmaligen Einreise in den Schengen-Raum wird über jede Person ein Dossier angelegt. In diesem werden die Stammdaten und die biometrischen Daten gespeichert. Diesem Datensatz werden bei jedem Überschreiten der Außengrenze Angaben zu der Reisebewegung hinzugefügt. Dieses sind Angaben zum Tag und zur Uhrzeit sowie Angaben zur Kontrollstelle.

    Verwendung der Daten

    Die Daten werden zur automatischen Berechnung des Aufenthaltszeitraums einer Person im Schengen-Raum genutzt. Sollte jemand den erlaubten Aufenthaltszeitraum aufgrund einer Visa-Erteilung oder einer visumsfreien Einreise (90 Tage in 180 Tagen) überschreiten, werden die Mitgliedstaaten automatisch hierüber informiert.

    Web-Dienst

    Reisende können über einen Web-Dienst erfahren, ob sie sich zum Zeitpunkt der Abfrage im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Im positiven Falle erhalten sie Angaben über den verbleibenden zulässigen Aufenthalt. Beförderungsunternehmen können abfragen, ob ein Reisender mit Visum die Anzahl der gestatteten Einreisen ausgeschöpft hat.

    Zugriffsberechtigungen

    Auf das System sollen grundsätzlich nur öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten zugreifen können. Dieses sind:

    • Grenzbehörden, in Deutschland somit die Bundespolizei
    • Einwanderungsbehörden, in Deutschland etwa die Ausländerbehörden
    • Visumbehörden, in Deutschland die Botschaften und die Ausländerbehörden
    • Behörden der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr (zur Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten), u. a. Europol

    Als Ausnahme von diesen Regelungen sollen folgende internationale Organisationen Zugriff erhalten:

    Datenschutz

    Die erhobenen Daten sollen fünf Jahre nach Protokollierung der letzten Ausreise gelöscht werden.

    Sonstiges

    Zwischen dem EES und dem VIS soll Interoperabilität hergestellt werden.

    Betrieb

    Das System soll von der EU-Agentur eu-LISA betrieben werden. Nach Angaben von eu-LISA war geplant, dass der Betrieb im Jahre 2020 gestartet werden soll.[3] Die Schweizer Zollverwaltung schreibt hingegen, der Betrieb solle im dritten Quartal 2021 aufgenommen werden.[4]

    Am 10. Dezember 2021 teilte eu-LISA mit, dass das System nun Ende September 2022 seinen Betrieb aufnehmen soll[5].

    Quellen