Drohung
Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen. Wird mit der Herbeiführung des Todes eines Menschen gedroht, spricht man auch von einer Todesdrohung.
Soziologie
Soziologisch gesehen ist die Drohung eine negative soziale Sanktion. Die Drohung kann zum Beispiel Menschen, die nicht gewillt sind, sich entsprechend den allgemein anerkannten „Spielregeln“ der Gerechtigkeit und des Moralempfindens zu verhalten, dennoch zu deren Einhaltung veranlassen. Obwohl der Begriff der Drohung im Allgemeinen negativ konnotiert ist, kommt der Drohung daher auch eine wichtige Bedeutung im friedvollen Zusammenleben der Menschen zu.
Recht
In der Strafrechtswissenschaft ist eine „Drohung“ das in Aussicht stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt. Das deutsche Strafrecht kennt eine Strafbarkeit der Drohung, wenn sie als Mittel einer Nötigung eingesetzt wird. Der Straftatbestand der Bedrohung bezeichnet die Ankündigung eines gegen das Opfer oder eine diesem nahestehende Person gerichteten Verbrechens, wobei Verbrechen nach § 12 Abs. 1 StGB solche Delikte sind, die eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsehen.
Im Bereich des Zivilrechts gilt, dass eine Willenserklärung, die unter der Einwirkung einer widerrechtlichen Drohung abgegeben wurde, angefochten werden kann (§ 123 Abs. 1 BGB).
Eine Drohung kann erlaubt und legal sein.
Siehe auch: Bedrohung (§ 241 StGB) und Widerrechtliche Drohung
Pädagogik
Im pädagogischen Alltag hat die Drohung den Charakter einer Verwarnung. Der Educandus[1] soll durch die Drohung auf sein Fehlverhalten hingewiesen und zur Besserung aufgefordert werden, indem er auf die Folgen aufmerksam gemacht wird, die eintreten, wenn das Verhalten sich nicht im Sinne des Erziehers ändert. Die Drohung kann sich auf kognitive Lernbereiche ebenso beziehen wie auf Bereiche des Verhaltens. Sie kann einen allgemeinen unspezifischen Charakter haben, der lediglich den Unwillen des Erziehers (verbal oder mimisch) ausdrückt oder auch die Ankündigung einer konkreten Bestrafung beinhalten. Obgleich die Drohung in der Erziehungswissenschaft als eine Maßnahme bezeichnet wird, die im Vorfeld der pädagogisch verstandenen Strafen anzusiedeln sei, so gibt es doch bereits bei großen Pädagogen vergangener Jahrhunderte Hinweise darauf, dass diese Methode nicht unproblematisch ist. Montaigne, Fenelon oder der Pietist August Hermann Francke warnten vor den oft unterschätzten Folgen einer häufigen Bedrohung des Kindes.[2] Rousseau schrieb in seinen Memoiren über seine Erzieherin, Fräulein Lambercier: "Ziemlich lange ließ sie es bei der bloßen Drohung bewenden, und diese Drohung mit einer Züchtigung, die mir fremd war, kam mir recht schrecklich vor. Als sie aber zur Anwendung gelangte, fand ich die Erfahrung weniger furchtbar als die Angst davor...."[3]
Rhetorik
In der Rhetorik stellt eine Drohung (lateinisch argumentum ad baculum, englisch appeal to force,
,
,
oder
) den Versuch dar, eine Schlussfolgerung mit Macht oder Gewalt anstatt mit Vernunft zu rechtfertigen. Anstatt sachliche Argumente vorzubringen, wird also versucht mittels Einschüchterung bis hin zur Gewaltanwendung die eigene Meinung oder ein gewünschtes Verhalten einer anderen Person aufzuzwingen. Die Drohung ist somit ein informeller Fehlschluss und ein Scheinargument.[4][5]
Zitate
„Die Drohung ist mächtiger als die Ausführung.“
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Bezeichnet in der Pädagogik den Schüler (= den zu Erziehenden), vgl. Lexikon online für Psychologie und Pädagogik
- ↑ Friedrich Koch: Das Wilde Kind. Die Geschichte einer gescheiterten Dressur. Hamburg 1997, Seite 59–62. ISBN 978-3434504108.
- ↑ Rousseau: Die Bekenntnisse. Zitiert nach Friedrich Koch: Das Wilde Kind. Die Geschichte einer gescheiterten Dressur. Hamburg 1997, Seite 58.
- ↑ Argumentum ad Baculum auf lander.edu
- ↑ John Woods: Argumentum ad baculum. In: Argumentation. Bd. 12, Nr. 4 (November 1998), S. 493–504, doi:10.1023/A:1007779930624 (Online (Memento vom 24. November 2016 im Internet Archive)).