Eintrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Eintrag ist die gezielte Archivierung von Informationen. Die Archivierung selbst erfolgt in Registern, Akten, Karteien, Datenbanken, Büchern usw. Der Akt selbst wird Eintrag in den/die/das/ … (z. B. Eintrag in das Vereinsregister) genannt und die Information wird zum …eintrag (z. B. Klassenbucheintrag). Die Ab-/Anfrage von Einträgen ist der Abruf (Datenbankabruf) oder die Einsicht (Akteneinsicht). Das Entfernen eines Eintrages ist die Löschung (Löschung aus dem Handelsregister).

Beispiele:

  • Persönliche Einträge erfolgen meist in ein Notizheft, Tagebuch, Blog usw. wobei der Eintragene seine Gedanken, Erlebnisse festhält. Diese Einträge geben Informationen von einer Person wieder.
  • Personenbezogene Einträge in eine Akte (z. B. Personalakte), Kartei (z. B. Krankenkartei) u. a. erfolgen durch den jeweiligen Betreuer der Akte und geben Informationen über die bzw. zur Person wieder.
  • Die Eintragung in ein öffentliches Register macht bestimmte Rechtsverhältnisse publik.
  • In einem Stammbuch werden beispielsweise Informationen über den Zuwachs von Familien eingetragen.
  • In bestimmte Register werden Vereine, Firmen usw. eingetragen.
  • Artikel in einem Lexikon oder einer Enzyklopädie
  • Wörterbucheintrag, kleinste selbständige Einheit eines Wörterbuchs

Weblinks

Wiktionary: Eintrag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen