Elektro-Skateboard

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Elektro-Skateboard mit Komponenten aus dem 3D-Drucker
3 E-Boarder in verschiedenen Preisklassen. Oben eine All-Terrain-Bereifung.

Elektro-Skateboards (auch E-Boarder genannt) sind Skateboards mit Elektroantrieb. Sie werden durch Gewichtsverlagerung gesteuert und durch eine Funkfernbedienung oder Mobile App beschleunigt und gebremst. Leistungsstarke Modelle beschleunigen je nach Körpergewicht von 0 auf 40 Kilometer pro Stunde in vier Sekunden und erreichen Endgeschwindigkeiten von bis zu 48 km/h. Das Fahren mit Elektro-Skateboards im öffentlichen Straßenverkehr ist in vielen Ländern wie z. B. Österreich oder Deutschland nicht zugelassen. Es wird wie Fahren ohne Betriebserlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz und Kraftfahrzeugkennzeichen geahndet.

Es gibt Elektro Skateboards mit Straßen- sowie All-Terrain-Bereifung. Mit All-Terrain-Bereifung können z. B. Schotterwege in Parks sowie Waldwege befahren werden. Es ist nicht rechtlich geklärt, ob dies erlaubt ist. Nur Privatgrundstücke geben dem E-Boarder derzeit die Möglichkeit, seinen Sport legal auszuüben.[1]

Bekannte Hersteller für elektrische Skateboards sind u.a. EvolveSkateboard, WowGo, Meepoboard und Exway.[2] Die Motoren sind entweder direkt in der Rolle (In-Wheel-Motor) oder extern mit einem Zahnriemen angebracht. Das Gewicht mit Motor und Batterie liegt zwischen 5 kg und 25 kg und es kann eine Distanz von 10 km bis 100 km mit einer Ladung zurückgelegt werden.[3]

Die Preise für Elektro-Skateboards reichen von 99 € bis ca. 3500 € und die Motorleistungen von 150 bis 3000 W.

Seit 2014 finden in Haßloch die internationalen Elektro-Skateboard-Meisterschaften auf dem Dirt-Track des von Ball Packaging Europe zur Verfügung gestellten Geländes statt.[4]

Ein E-Boarder ist nicht nur die motorangetriebene Variante eines Skateboards, sondern wird von den meisten E-Boardern als eine Möglichkeit gesehen, Sportarten wie Wellenreiten und Snowboarden zu simulieren, da der Bewegungsablauf hier sehr ähnlich ist.

Rechtslage in Deutschland

Trotz eines Beschlusses des Bundesrates Ende 2016, der die Bundesregierung auffordert, schnellstmöglich die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancierten Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr unter Beteiligung der Länder zu regeln, ist noch nicht abzusehen, wann die rechtliche Situation geklärt ist.[5]

Elektro-Skateboards fallen nicht unter die seit Sommer 2019 gültige Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, da sie keine dort geforderte Haltestange besitzen.[6] Damit erhalten sie weiterhin keine Zulassung für den Straßenverkehr.

Rechtslage in Österreich

Elektro-Skateboards mit einer Leistung von unter 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h werden durch die österreichische Straßenverkehrsordnung als "fahrzeugähnliches Spielzeug" eingestuft, und sind für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist das Befahren von verkehrsberuhigten Wohnstraßen, sowie von Gehwegen unter der Voraussetzung, dass der Verkehr auf der Fahrbahn oder Fußgängern nicht behindert wird.[7]

Fahrzeuge mit einer höheren Leistung bedürfen der Zulassung, welche in der Praxis versagt wird.

Rechtslage in der Schweiz

Elektro-Skateboards sind in der Schweiz für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Der Gebrauch ist ausschließlich auf privatem, befriedetem Gelände erlaubt.[8]

Einzelnachweise

  1. Touring Club Schweiz: Trendfahrzeuge: die neuen Geräte der urbanen Mobilität. Abgerufen am 1. Januar 2019.
  2. Unser Blog | E-Skateboardsgermany.de. Abgerufen am 13. September 2022.
  3. Elektro Skateboard Übersicht 2017. www.e-boarder.com, abgerufen am 8. Mai 2017.
  4. Elektro-Skateboard Dirt Track Meisterschaften – offizielle Website
  5. Beschluss des Bundesrates vom 23. September 2016. Abgerufen am 5. Mai 2017.
  6. Art. 1 der eKFV
  7. RIS - Straßenverkehrsordnung 1960 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 09.06.2020. Abgerufen am 9. Juni 2020.
  8. E-Trottinett, E-Skateboard und Co. Beratungsstelle für Unfallverhütung, abgerufen am 9. Juni 2020.