Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik
Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf in Deutschland nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin (Elektronikerausbildungsverordnung - ElekAusbV) vom 30. März 2021.[1] Er gilt als Nachfolgeberuf des klassischen Elektroinstallateurs (ugs. auch Elektriker).
Neben der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik kann in der Ausbildung Elektroniker/in auch die Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik gewählt werden (§ 4, ElekAusbV).
Ausbildung
Die Ausbildungszeit zum Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik beträgt dreieinhalb Jahre (§ 2, ElekAusbV). Die Ausbildung findet als duale Ausbildung nach den Grundsetzen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in einem Ausbildungsbetrieb und in einer Berufsschule statt. Gemäß § 8, BBiG kann die Ausbildungsdauer unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt oder verlängert werden.
Der Ausbildungsrahmenplan ist in drei Abschnitte unterteilt. Der Teil A beschreibt die zu vermittelnden fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden, der Teil B die in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik berufsprofilgebenden und der Teil D die integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan, ElekAusbV).
Der Rahmenlehrplan weist 13 Lernfelder und 1020 Unterrichtsstunden als Zeitrichtwert aus. In einer Liste, die 15 DIN A4 Seiten umfasst, werden die Entsprechungen zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan beschrieben.[2]
Mit bestehen der Gesellenprüfung als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik wird eine mögliche Basis für die Qualifikation als Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften geschaffen.[3]
Arbeitsgebiete
Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik planen, installieren und warten elektrische Anlagen. Sie sind dabei vor allem im Elektrohandwerk tätig, sie erbringen Leistungen der Kostengruppen: 440, 450, 480 sowie 550 nach DIN 276 und errichten beispielsweise Transformatoranlagen, Mittel- und Nierderspannungsschaltanlagen, Blitzschutzsysteme, Beleuchtungsanlagen, Gefahrenmeldeanlagen sowie Anlagen im Bereich der Gebäudeautomatisierung.[4]
Weblink
Einzelnachweise
- ↑ ElekAusbV - Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin. In: juris. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz, 30. März 2021, abgerufen am 13. Mai 2022.
- ↑ Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Elektroniker und Elektronikerin. In: kmk.org. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 18. Dezember 2020, abgerufen am 14. Mai 2022.
- ↑ DGUV Vorschrift 3. In: dguv.de. Januar 1997, abgerufen am 13. Mai 2022.
- ↑ Steckbrief des Berufs (PDF; 224 kB) auf Berufenet.arbeitsagentur.de. Abgerufen am 19. Dezember 2018.