Elisabeth von Stein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Elisabeth Freifrau von Stein (geboren im 20. Jahrhundert) ist eine deutsche Juristin. Sie war unter den ersten Verfassungsrichtern des Landes Hessen.

Schlaglichter auf ihr Leben

1948 wurde Stein auf Vorschlag der SPD vom Hessischen Landtag zum stellvertretenden nicht richterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt. Damit war sie – wenn auch zunächst nur als Stellvertreterin – im Kreis der ersten hessischen Verfassungsrichter dabei.[1] 1951 wurde sie ständiges nicht richterliches Mitglied und in diesem Amt 1955 wiedergewählt, das sie bis 1959 ausübte.[2][3]

Am 23. August 1949 beteiligte sich Stein im Landeswahlausschuss des Landes Hessen.[4]

Stein lebt in Rothhelmshausen im Landkreis Fritzlar-Homberg.[2]

Einzelnachweise

  1. Plenarprotokoll 1/47. Hessischer Landtag, 13. Oktober 1948, S. 1686 f., 1699 ff., 1705, abgerufen am 23. Mai 2021.
  2. a b Plenarprotokoll 2/6. Hessischer Landtag, 21. März 1951, S. 136, 138. 162, abgerufen am 23. Mai 2021.
  3. Plenarprotokoll 3/4. Hessischer Landtag, 9. Februar 1955, S. 49–55, abgerufen am 24. Mai 2021.
  4. Der Landeswahlleiter. Der Staats-Anzeiger für das Land Hessen, 23. Juli 1949, S. 293, abgerufen am 29. Mai 2021.