Emil-Ernst Borchmann

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Emil-Ernst Borchmann (* 26. Januar 1897 in Plau, Kreis Crossen an der Oder; † nach 1956) war ein deutscher SA-Führer, zuletzt im Rang eines SA-Brigadeführers.

Leben und Tätigkeit

Borchmann nahm als Flieger am Ersten Weltkrieg teil. Im Krieg erreichte er den Rang eines Leutnants. 1916 wurde er bei einem Absturz schwer verletzt.[1]

Um 1930 trat er in den Straßenkampfverband der NSDAP, die Sturmabteilung (SA), ein, in der er rasch in führende Stellungen aufrückte. Seit 1932 gehörte er zu den führenden Funktionären in der von Edmund Heines kommandierten SA-Gruppe Schlesien. Durch den Führerbefehl der Obersten-SA-Führung Nr. 11 vom 15. Dezember 1932 wurde er zum SA-Standartenführer befördert.

Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten im Jahr 1933 führte Borchmann von 1933 bis 1935 die etwa 40.000 Mann starke SA-Brigade 19 (Mittelschlesien-Nord). 1933 wurde er zum SA-Oberführer und zum 15. Januar 1934 zum SA-Brigadeführer befördert.

Während der Röhm-Affäre vom Sommer 1934, d. h. der gewaltsamen Ausschaltung der SA als einem Machtfaktor im NS-Staat durch die Reichsregierung mit Hilfe der SS und der Polizei, wurde Borchmann, wie die meisten hochrangigen SA-Führer, verhaftet. Im Gegensatz zu Heines und zu den Kommandeuren der SA-Brigaden für Oberschlesien und Niederschlesien, Hans Ramshorn und Eberhard von Wechmar, die von SS-Kommandos erschossen wurden, überlebte Borchmann: Der am 30. Juni 1934 durch Hermann Göring persönlich in einem Telefongespräch mit Theodor Berkelmann, den Führer des SS-Abschnitts III (Breslau) übermittelte Befehl, Borchmann erschießen zu lassen, wurde nicht ausgeführt, da Berkelmann, der in den vorangegangenen Wochen mit der Telefonüberwachung von Borchmann betraut gewesen war und daher wusste, dass dieser sich nichts zuschulden kommen hatte lassen, sich bei Göring für diesen verwendete und Göring schließlich erklärte, dass Borchmann am Leben bleiben dürfe, wenn Berkelmann mit seinem Kopf für diesen einzustehen bereit sei, wozu Berkelmann sich bereit erklärte. Borchmann wurde daher, anders als viele andere SA-Führer seiner Rangstufe, während der blutigen Tage vom 30. Juni und 1. Juli 1934 nicht füsiliert, sondern nur in Haft genommen.

Nach einer Freilassung führte er noch bis 1935 die SA-Brigade 19. Von 1935 bis 1936 amtierte er dann als Stabsführer der von Otto Herzog geführten SA-Gruppe Schlesien, bevor er von 1936 bis 1937 die SA-Brigade 18 in Schweidnitz führte.

Zum 1. Juli 1937 wurde Borchmann zum Stabsführer der Gruppe Schlesien des Nationalsozialistischen Fliegerkorps ernannt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg floh Borchmann in das Gebiet westlich der Neiße, als hoher SA-Funktionär wurde er verhaftet und lange Jahre in Haft gehalten. 1956 wurde er schwerkrank aus dem Zuchthaus Bautzen entlassen. Aufgrund mangelnder Berufsperspektive in der Deutschen Demokratischen Republik siedelte er schließlich über Berlin nach Hessen über.

Literatur

  • Peter Longerich: Die braunen Bataillone. Geschichte der SA. Beck, München 1989, ISBN 3-406-33624-8.
  • Eva Rother: Kindheit im geteilten Deutschland, Schardt, Oldenburg 2003. (Autobiographie seiner Tochter)
  • Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht Osnabrück gegen Udo von Woyrsch und Ernst Müller-Altenau vom 2. August 1957.

Einzelnachweise