Emissionsrechtehandel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Emissionsrecht)
Kohlekraftwerk in Datteln: Durch den Emissionshandel wird Kohle weniger wettbewerbsfähig gegenüber CO2-freien Energieträgern.[1]

Der Emissionsrechtehandel, Emissionshandel oder Handel mit Emissionszertifikaten, ist ein marktbasiertes Instrument zur Bekämpfung von Umweltverschmutzung, mit dem ökonomische Anreize zur Reduktion von Schadstoffemissionen geschaffen werden.[2] Emissionshandelssysteme für CO2 und andere Treibhausgase als Form der CO2-Bepreisung werden in China, der Europäischen Union und anderen Ländern als wichtiges Instrument zur Eindämmung des Klimawandels eingesetzt.[3][4]

In einem Emissionshandelssystem verteilt oder verkauft eine zentrale Behörde eine begrenzte Anzahl von Zertifikaten, die zur Emission einer bestimmten Menge eines Schadstoffs über einen definierten Zeitraum berechtigen.[2] Verursacher von Emissionen müssen am Ende des Zeitraums Zertifikate in Höhe ihrer Emissionen vorweisen. Dazu müssen sie von der Behörde oder anderen Verursachern ausreichend Zertifikate erhalten bzw. zukaufen. Überschüssige Zertifikate können sie an andere Verursacher verkaufen.[5]

Der Emissionshandel ist eine marktbasierte Form der Umweltregulierung, die es ermöglicht, dezentral zu entscheiden, wie Emissionen am kosteneffektivsten eingespart werden können.[6][7] Dies steht im Gegensatz zu ordnungsrechtlichen Umweltvorschriften und staatlichen Subventionen.

Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens unter Ökonomen, dass der Emissionshandel ein effektives und effizientes Instrument zur Reduktion von Emissionen ist.[8]

Definition

Der Emissionsrechtehandel ist ein Instrument zur effektiven Reduktion von Schadstoffemissionen bei geringstmöglichen Kosten.[4][9]

Der Emissionsrechtehandel wird zu den marktbasierten Instrumenten der Umweltpolitik gezählt. Marktwirtschaftliche Instrumente können in Preis- und Mengenlösungen unterschieden werden (→ Preis-Standard-Ansatz). Zu den preisbasierten zählen Umweltsteuern (z. B. die Pigou-Steuer oder die Ökosteuer). Der Beitrag der Steuern zur Preisentwicklung ist für die Marktteilnehmer im Idealfall langfristig vorhersehbar. Grundproblem bei diesen Instrumenten ist, dass die Lenkungswirkung im Hinblick auf das Umweltziel schwer vorauszusagen ist. Eine zu niedrige Steuer verpasst das Umweltziel, eine zu hohe führt zu unnötig hohen Vermeidungsaufwänden.

Der Emissionsrechtehandel wird zu den Mengenlösungen gezählt, weil die Regierung hier eine konkrete Menge für eine bestimmte Emission vorgibt. Dadurch entfällt die problematische Festlegung der Höhe des Steuersatzes, und der Gesetzgeber kann das Umweltziel direkt beeinflussen. Man spricht daher auch von einer hohen ökologischen Treffsicherheit des Emissionsrechtehandels. Jedoch sind die Preisentwicklung und damit die Belastung von Unternehmen und Verbrauchern schwierig zu prognostizieren.[10]

Cap-and-Trade

Cap-and-Trade ist die verbreitetste Form des Emissionsrechtehandels. Der Staat legt eine Gesamtmenge der Emissionen fest (Cap). Emissionszertifikate in Höhe dieser Gesamtmenge werden in den Markt gebracht, indem sie versteigert oder Verursachern von Emissionen zugeteilt werden. Am Ende eines zuvor definierten Zeitraums müssen die teilnehmenden Verursacher Zertifikate in Höhe ihrer Emissionen vorlegen. Sie können Zertifikate auf einem Markt zukaufen oder verkaufen.[11]

Crediting-Mechanismus

Bei einem Crediting-Mechanismus, auch baseline-and-credit, legt der Staat zunächst für jedes einzelne Unternehmen eine Emissionsmenge fest (baseline). Verursacher von Emissionen können Zertifikate, sogenannte Credits, generieren, indem sie ihre Emissionen unter ihr zuvor definiertes Basis-Niveau senken. Solche Gutschriften können dann von anderen Verursachern gekauft werden, die ihre staatlich definierte Höchstgrenze an Emissionen überschreiten.[11][12]

Geschichte

Die Grundidee für den Emissionsrechtehandel hatte 1966 Thomas Crocker.[13] Er argumentierte, dass Selbstorganisation durch Handel zu den besten Resultaten für alle Akteure führen würde.[14] J. H. Dales schlug in seinem Buch Pollution, Property and Prices vor, einen Markt für Verschmutzungsrechte einzurichten, um Gewässerverschmutzung durch Industrieabwässer zu begrenzen.[15]

Der Emissionsrechtehandel wurde erstmals als Instrument der Umweltpolitik zwischen 1967 und 1970 für die National Air Pollution Control Administration (Vorgängerin des Office of Air and Radiation der Environmental Protection Agency) von Ellison Burton und William Sanjour untersucht. Dabei kamen eine Reihe von mikroökonomischen Computersimulationen zum Einsatz. Es wurden mathematische Modelle von Emissionen in mehreren US-amerikanischen Städten gebildet und untersucht, welche Maßnahmen effektiv und effizient zu einer Reduktion von schädlichen Emissionen beitragen können.[16][17][18] Jede Studie zeigte, dass der Emissionsrechtehandel konventionellen Strategien zur Reduktion von Emissionen überlegen war. Dies zeigte sich besonders hinsichtlich der Kosteneffizienz und Effektivität der Maßnahme.[19]

Sanjour zusammen mit Edward H. Pechan fuhr fort, diese Computermodelle bei der neu geschaffenen Environmental Protection Agency zu verbessern und weiterzuentwickeln.[20][21] Die Agentur befürwortete in ihrem Jahresbericht 1972 an den Kongress der Vereinigten Staaten den Emissionshandel als effektives und effizientes Instrument.[22]

Die Entwicklung des Emissionshandels im Laufe der Geschichte lässt sich in vier Phasen einteilen:[23]

  1. Grundlagen: Theoretische Vorbereitung des Emissionshandels durch Coase,[24] Crocker,[25] Dales,[26] Montgomery[27] und anderen.
  2. Grundsatznachweis (proof of principle): Erste Entwicklungen zum Handel mit Emissionszertifikaten basierend auf einem „Offset-Mechanismus“, der im US-amerikanischen Clean Air Act von 1977 aufgenommen wurde. Ein Unternehmen konnte nach dem Gesetz eine höhere Emissionsmenge erhalten, wenn es einem anderen Unternehmen die Reduzierung der gleichen Schadstoffmenge bezahlte.[28]
  3. Prototyp: Start eines ersten Emissionshandelssystems im Rahmen des US-amerikanischen Acid Rain Program in Title IV-A[29] des Clean Air Act von 1990.
  4. Regimebildung: Ausdehnung des Emissionshandels von der US-Umweltpolitik zur globalen Klimapolitik und von dort zur Europäischen Union, verbunden mit der Erwartung eines entstehenden globalen CO2-Marktes und der Entwicklung einer CO2-freien Wirtschaft.[9]

Grundlagen

Der Emissionshandel stellt eine marktbasierte Lösung für Umweltverschmutzung dar. Umweltverschmutzung ist ein Paradebeispiel für eine Externalität. Eine negative Externalität ist eine schädliche Folge einer Aktivität eines ökonomischen Agenten, z. B. eines Unternehmens, welche nicht in den Marktpreisen berücksichtigt wird. Der Emissionshandel zielt darauf ab, diese externen Kosten in die Preisbildung des Marktes zu integrieren.

Der Grundgedanke des Emissionshandels besteht darin, die Kosten für das Erreichen eines festgelegten Emissionsziels zu minimieren.[30] In einem Emissionshandelssystem legt der Staat einen Gesamtgrenzwert für Emissionen fest und definiert Zertifikate, die zur Emission bis zur Höhe des Gesamtgrenzwerts berechtigen. Wenn der Emissionshandel etabliert ist, entspricht die emittierte Gesamtverschmutzung höchstens der zuvor definierten Gesamtmenge der Zertifikate.[10] Da Genehmigungen gekauft und verkauft werden können, kann ein Teilnehmer zwischen drei Optionen wählen:

  1. Er kann seine Zertifikate verwenden, um die ihm zustehenden Emissionen zu produzieren.
  2. Er kann seine Emissionen reduzieren und die überschüssigen Zertifikate verkaufen.
  3. Er kann mehr Emissionen als seine Zertifikate produzieren, muss dafür aber vorher Zertifikate von anderen Teilnehmern kaufen.

Im Ergebnis zahlt der Käufer von Zertifikaten für seine Umweltverschmutzung, während der Verkäufer eine Belohnung für die Reduzierung seiner Emissionen erhält.

Wird z. B. für eine bestimmte Region eine Obergrenze von 100 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid innerhalb eines Jahres festgelegt, so werden Zertifikate ausgegeben, die insgesamt zur Emission von 100 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid berechtigen. Diese Obergrenze kann in den folgenden Jahren schrittweise gesenkt werden. Da diese Zertifikate frei handelbar sind, wird der Preis für diese Zertifikate durch die Nachfrage bestimmt. Emissionen, die ohne Emissionsrecht erfolgen, werden mit einer Strafe belegt.

Der entscheidende Vorteil dieser marktorientierten Lösung besteht darin, dass nicht jeder Akteur die gleiche Menge an Verschmutzung einsparen muss. Ausschlaggebend ist nur das Gesamtergebnis aller Akteure. Es besteht ein Anreiz für diejenigen Akteure, denen die Einsparung besonders leicht fällt (welche die geringsten Reduktionskosten haben), ihre Emissionen am stärksten zu reduzieren. Oder anders ausgedrückt: Es können durch den Handel diejenigen Akteure mit den geringsten Reduktionskosten die Emissionsreduktion jener Betriebe übernehmen, für welche die Reduktion sehr teuer wäre. Im Ergebnis bedeutet dies, dass unter der Annahme vollständiger Konkurrenz eine gewünschte Reduktionsmenge kosteneffizient erzielt werden kann (ökonomisches Minimalprinzip). Der Emissionshandel ist dabei aus Sicht der ökonomischen Theorie ebenso kosteneffizient wie eine Umweltabgabe. Er ist in der Regel deutlich effizienter als ordnungsrechtliche oder planerische Instrumente der Umweltpolitik, denn der Staat hat in der Regel nicht die notwendigen Informationen über Vermeidungskosten der Unternehmen, um ordnungsrechtliche Eingriffe in optimaler Höhe vorzunehmen. Im Fall des Emissionshandels benötigt er diese Informationen nicht.[10]

Durch den Emissionsrechtehandel können die Marktpreise für bestimmte Produkte steigen. Dadurch erhalten Konsumenten und Unternehmen Preissignale zum sparsamen Umgang mit umweltschädigenden Produkten.

Ausgabe der Zertifikate

Die Ausgabe der Zertifikate kann grundsätzlich in zwei Formen unterschieden werden:[10]

  • Zuteilung durch die Regierung (grandfathering) sowie
  • Versteigerung (auctioning).

Bei der Zuteilung durch die Regierung wird politisch festgelegt, wer wie viele Zertifikate erhält. Diese Form der Ausgabe realisiert einen Bestandsschutz: Unternehmen werden nicht einem Preisschock ausgesetzt, indem sie von einem Tag auf den anderen für einen neuen Produktionsfaktor zahlen müssen. Orientiert sich die Anzahl zugeteilter Zertifikate an der Emissionshöhe vor Zuteilung, dann besteht für Unternehmen jedoch kein Anreiz, noch vor Zuteilung ihre Emissionen zu vermindern, sondern im Gegenteil besonders viel zu emittieren.[10] Außerdem besteht das Risiko, dass politisch einflussreiche Interessengruppen begünstigt werden.[31] So können zum Beispiel im Rahmen eines internationalen Emissionsrechtehandels, bei dem es darum geht, Schadstoffemissionen mit globalen Auswirkungen (zum Beispiel Treibhausgase) auf die teilnehmenden Staaten zu verteilen, die Zertifikate entsprechend der Einwohnerzahl zugeteilt werden. Staaten mit einem hohen Verbrauch an fossiler Energie müssten dann Zertifikate bei Staaten mit geringem Energieverbrauch nachkaufen. Wirtschaftlich schwach entwickelte Staaten, die in der Regel einen verhältnismäßig geringen Energieverbrauch haben, können so zusätzliche Einnahmen erzielen.[32] Diese Ausgabeform ist aufkommensneutral.

Gibt es keine objektiven Kriterien für eine Zuteilung durch die Regierung, ist es sinnvoll, die Zertifikate zu versteigern. Die Zertifikate werden bereits bei der Erstauktion an die Unternehmen gehen, die damit den höchsten Nutzen erzielen.[10] Der Staat generiert mit der Auktion zusätzliche Einnahmen und kann diese einsetzen, um zum Beispiel aus steigenden Preisen herrührende soziale Härten oder Nachteile im internationalen Wettbewerb auszugleichen oder um den Produktionsfaktor Arbeit zu entlasten. Dadurch sind weitere Effizienzsteigerungen möglich.[33]

Sowohl für die „Versteigerung“ als auch für den Handel bieten sich als Marktmechanismus z. B. Börsen an. Damit einher geht freilich, dass auch spekulative Geschäfte möglich werden.[34]

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle zuständig für den Verkauf und die Zuteilung von Zertifikaten.

Handelssysteme

Aktuell

Treibhausgase

  • Das Kyoto-Protokoll, ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen mit dem Ziel des Klimaschutzes, enthält als wesentliches „flexibles“ Instrument einen Handel mit Emissionsrechten zwischen Staaten.
  • Innerhalb Europas ist für die Europäische Union der 2005 eingeführte EU-Emissionsrechtehandel ein wichtiges Instrument, die im Kyoto-Protokoll und Übereinkommen von Paris festgelegten Klimaschutzziele im Strom- und Industriesektor zu erreichen. Es ist das weltweit erste multinationale Emissionsrechtehandelssystem und war auch als Vorreiter eines möglichen weltweiten Systems gedacht.
  • Das Emissionshandelssystem der Schweiz – seit 2008 eingerichtet – ist das kleinste weltweit und orientiert sich am EU-Emissionshandel. Im Jahr 2020 wurden das Schweizer Emissionshandelssystem und das der EU miteinander verknüpft.[35]
  • Im Rahmen der nordamerikanischen Wester Climate Initiative (WCI) verknüpften 2014 der US-Bundesstaat Kalifornien und die kanadischen Provinz Quebec ihre Emissionshandelssysteme. Die kanadische Provinz Ontario kam 2018 hinzu.[36]
  • In den USA und Kanada gibt es zudem mehrere freiwillige Handelssysteme auf Firmen- oder Anlagenbasis. Die Chicago Climate Exchange (CCX) ist ein seit 2003 funktionierendes freiwilliges Handelssystem aus den USA, bei dem sich 350 meist große Firmen, Universitäten und Verbände verpflichtet haben, ihre gemeinsamen Treibhausemissionen um 6 % zu senken. Gesenkt wird oft durch große kompensatorische Aufforstungsprojekte in den USA und Brasilien. Ein anderes Handelssystem, der Voluntary Market, verliert mit zunehmender Entwicklung des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) des Kyoto-Protokolls an Bedeutung.
  • In New South Wales, einem Bundesstaat Australiens, wurde 2003 das NSW Greenhouse Gas Abatement Scheme etabliert, ein verpflichtendes Handelssystem für Stromerzeuger und Industriebetriebe, das vor allem mit Aufforstungsprojekten arbeitet.
  • In Neuseeland wurde im September 2008 ein Gesetz zur Einführung eines Handelssystems beschlossen, das als weltweit erstes System die Landwirtschaft mit abdeckt.[37][38]
  • In der japanischen Präfektur Tokio gilt seit Beginn des Fiskaljahres 2010 (1. April) ein verbindliches Emissionsrechtesystem für Industrie und Büros. Der eigentliche Handel und die Sanktionierung von zu hohen Emissionen begannen im Frühjahr 2011.[39] Die Einführung eines landesweites Systems scheiterte 2013.[40]

Kyoto-Protokoll

Mit Beginn der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls gab es zwei große Handelssysteme für Treibhausgase: Den im Kyoto-Protokoll vereinbarten bilateralen Handel zwischen Annex-I-Staaten sowie innerhalb Europas den EU-Emissionshandel für Unternehmen. Bis 2017 gab es 21 verschiedene Handelssysteme in 35 Staaten.[41] Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass viele Schadstoffe nicht nur lokal wirken, sondern großräumig, so dass die Minderung von Emissionen nur über große geographische Räume betrachtet und bewertet werden kann. Die vom Menschen verursachten Emissionen von Treibhausgasen, also Gasen, die zu einer weiteren Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen, sollen weltweit reduziert werden. Damit soll die globale Erwärmung aufgehalten bzw. deren Fortschreiten abgebremst werden.

Kohlenstoffdioxid (CO2) ist das Treibhausgas mit der mengenmäßig größten Emission. Einige andere Gase sind trotz sehr geringer Emissionsmengen für den Treibhauseffekt von Bedeutung. Die Bemessung dieses Anteils geschieht mit Hilfe des Treibhauspotentials (engl.: Global warming potential – GWP). Dieser Wert gibt an, wie groß der jeweilige Beitrag eines Gases zum Treibhauseffekt in CO2-Äquivalenten ist. Meist wird das Treibhauspotential auf 1 kg Gas und einen Betrachtungszeitraum von 100 Jahren bezogen. Das Treibhauspotential von beispielsweise 1 kg Methan entspricht dem von 25 kg CO2. Distickstoffoxid ist 298-mal und Schwefelhexafluorid SF6 sogar 22.800-mal so klimaschädlich wie CO2.[42]

Klimarelevante Gase Summenformel Treibhauspotential
(GWP,
Global Warming Potential)
Anteil an den vom Menschen
verursachten Treibhausgasemissionen[43]
Kohlenstoffdioxid CO2 1 76,7 %
Methan CH4 25 14,3 %
Distickstoffoxid N2O 298 7,9 %
Schwefelhexafluorid,
Fluorchlorkohlenwasserstoffe,
Perfluorierte Kohlenwasserstoffe
u. a.
SF6

diverse, CHFXClY

100 bis 22.800
1,1 %

Deswegen wurde im Kyoto-Protokoll, das die Bestimmungen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen konkretisiert, vereinbart, wie viele dieser klimawirksamen Gase einzelne Länder bzw. Ländergruppen emittieren dürfen und zu welchen Minderungsschritten innerhalb eines bestimmten Zeitplanes sie sich verpflichten.

Mit dem herkömmlichen Instrumentarium (in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz) wären solche mengenmäßigen Ziele kaum oder nur unter großen Schwierigkeiten zu erreichen. Theoretisch könnten die Verwaltungsbehörden jedem Unternehmen auf Antrag eine Erlaubnis für die Emission bestimmter Mengen klimawirksamer Gase erteilen.

Neben rechtlichen Problemen, die eine solche Vorgehensweise hätte, spricht vor allem die Überlegung dagegen, dass die Minderung von Emissionen klimawirksamer Gase je nach Branche bzw. je nach industrieller Technik sehr unterschiedliche Kosten verursacht. Wer zu welchen Kosten wie viel Emissionen vermeiden kann, wissen jedoch die Unternehmen selbst sehr viel besser, weil sie ihre eigene Technik, ihre eigenen Prozesse und deren Weiterentwicklungsmöglichkeiten kennen.

Andere Emissionen

In den USA wurde Mitte der 1990er Jahre unter dem Acid Rain Program ein Handelssystem für den Schwefeldioxid-(SO2)-Ausstoß eingerichtet.

Historisch

Als Vorbereitung auf das ETS (Emissions Trading System der EU) wurden in Großbritannien und Dänemark für einige Jahre kleinere Handelssysteme etabliert.

Zukünftig

Um auch die Emissionen der privaten Verbraucher zu erfassen, werden unter dem Stichwort „Personal carbon trading“ weitere Systeme diskutiert.

Verknüpfung von Handelssystemen

Verschiedene regionale Emissionshandelssysteme können sich verknüpfen (englisch

linking

), indem sie Emissionsgutschriften des anderen Systems für ihre Reduktionsverpflichtungen anerkennen. Dieses Verknüpfen von Emissionshandelssystemen schafft einen größeren Kohlenstoffmarkt; insgesamt kann es Kosten reduzieren und die Liquidität und Stabilität des Marktes verbessern.[44][45] Wenn es bestehende Steuern oder Subventionen gibt oder Akteure Marktmacht ausüben, kann die Wirksamkeit der Handelssystemverknüpfung sinken, sie kann sich sogar unter Umständen in das Gegenteil verkehren (Theorie des Zweitbesten).[45]

Die Verknüpfung hat auch einen symbolischen Wert, da sie eine gemeinsame Anstrengung demonstriert, Treibhausgase zu reduzieren. Einige Autoren argumentieren, dass das Verknüpfen Startpunkt für die Entwicklung einer neuen internationalen „Bottom–up“-Klimapolitikarchitektur sein kann, indem verschiedene Einzelsysteme sich weltweit zusammenschließen.[46][47]

Elemente eines Handelssystems können sich „ansteckend“ auf andere auswirken: Ein Höchstpreis in einem System greift auch in jedem verknüpften, selbst wenn dort keiner vorgesehen ist. Preisschocks in einem der beteiligten Märkte wirken sich nach der Verknüpfung auch in anderen Märkten aus.[45] Die „Qualität“ der Emissionsrechte kann sinken. Zum Beispiel kamen nach dem Zusammenschluss des europäischen Emissionshandelssystems mit dem Offset-Markt aus dem Clean Development Mechanism Zertifikate aus Projekten auf den Markt, die keine zusätzlichen Emissionsminderungen bewirkt hatten. Bei der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme von Kalifornien und Québec 2014[48] importierte Québec auch Schlupflöcher des kalifornischen Systems.[49] Daneben besteht aber die Chance, dass die Aussicht auf eine Verknüpfung dazu führt, schwache Handelssysteme zu verbessern, um sie an höhere Standards eines Partners anzugleichen.[50]

Mit der Verknüpfung sinkt die Flexibilität der Partner. Einerseits trägt dies dazu bei, dass Unternehmen langfristige, stabile Erwartungen über künftige Emissionsreduktionen und Preise bilden. Andererseits besteht die Gefahr, dass sich Design-Fehler kaum noch beheben lassen, wenn die Partner sich nicht auf eine Reform einigen können. Einzelne Teilnehmer verlieren die Möglichkeit, unabhängig zu agieren, zum Beispiel bei ökonomischen Krisen das Verschieben von Emissionsrechten zwischen Handelsperioden zuzulassen.[45]

Die International Carbon Action Partnership (ICAP) verbindet regionale, nationale und subnationale Regierungen und öffentliche Behörden aus der ganzen Welt, um wichtige Aspekte der Ausgestaltung von Emissionshandelssystemen und den Weg zu einem globalen Kohlenstoffmarkt zu diskutieren. Seit dem Start im Jahr 2007 sind bis 2021 insgesamt 32 nationale und subnationale Jurisdiktionen ICAP beigetreten.[51]

Vergleich

Der Emissionshandel ist das Lehrbuchbeispiel eines marktbasierten Instruments der Umweltpolitik. Andere marktbasierte Ansätze umfassen Umweltsteuern oder hybride Systeme aus Steuern und Emissionsrechtehandel. Alle marktbasierten Maßnahmen bewirken einen Preis für Umweltverschmutzung (zum Beispiel einen CO2-Preis) und bieten so einen ökonomischen Anreiz, die Umweltverschmutzung zu reduzieren, beginnend bei den günstigsten Möglichkeiten. Im Gegensatz dazu legt bei einem ordnungspolitischen Ansatz eine zentrale Behörde die Schadstoffwerte fest, die jede Anlage emittieren darf.

Umweltsteuer

Umweltsteuern sind ein Preisaufschlag für die bei der Herstellung von Gütern und Dienstleistungen entstehende Verschmutzung.[52] Zum Beispiel ist eine CO2-Steuer eine Steuer auf den Kohlenstoffgehalt fossiler Brennstoffe, die darauf abzielt, deren Verwendung zu verhindern und dadurch die Kohlendioxidemissionen zu reduzieren. Umweltsteuern haben den Effekt, dass die Verbraucherpreise derjenigen Güter steigen, die mit hohen Emissionen verbunden sind (z. B. mit der Nutzung fossiler Brennstoffe).[53]

Eine Steuer ist eine Preislösung, während der Emissionshandel ein Instrument zur Mengenkontrolle ist.[53] Das heißt, eine Steuer ist ein von den Behörden festgesetzter Einheitspreis für Verschmutzung, und der Markt bestimmt die emittierte Menge; beim Emissionshandel definieren die Behörden die Höchstgrenze der Verschmutzung, und der Markt findet den angemessenen Preis.

Ordnungsrecht

Das Ordnungsrecht ist ein Regulierungssystem, das Emissionsgrenzwerte und Einhaltungsmethoden für jeden Verursacher vorschreibt. Es ist der traditionelle Ansatz zur Reduzierung der Umweltverschmutzung.

Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind weniger flexibel als marktbasierte. Ein Beispiel für eine ordnungsrechtliche Maßnahme ist ein Effizienzstandard, der für jeden Verursacher von Emissionen ein festes Emissionsziel festlegt. Der Verursacher kann die Schadstoffreduzierung nicht auf andere Unternehmen abwälzen, die diese kostengünstiger erreichen können. Infolgedessen sind Effizienzstandards in der Regel kostspieliger.[52] Die Mehrkosten werden in der Regel an die Konsumenten weitergegeben.[54]

Bewertung

Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens unter Ökonomen, dass der Emissionshandel ein effektives und effizientes Instrument zur Reduktion von Emissionen ist.[55][4][56][8][57]

In einer Umfrage unter amerikanischen Wirtschaftswissenschaftlern, die in Unternehmen, beim Staat und in Hochschulen tätig waren, stimmten um 1990 78 Prozent der Befragten der These zu, dass marktwirtschaftliche Instrumente wie Steuern und Emissionszertifikate einen besseren Ansatz für die Beschränkung von Emissionen bilden als die ordnungsrechtliche Festlegung von Schadstoffobergrenzen.[8] Als positiv wurde bewertet, dass sich der Emissionsrechtehandel administrativ verhältnismäßig einfach abwickeln lasse und dennoch effizient sei. Ein Ziel werde vorgegeben und nicht der (möglicherweise ineffiziente) Weg zum Ziel festgelegt. Auf diese Weise entstehe technischer Fortschritt hin zur besten Lösung.

Der deutsche Sachverständigenrat für Umweltfragen sieht den Emissionsrechtehandel als mögliches zentrales Element einer langfristigen Klimaschutzstrategie. Die Attraktivität dieser Idee liege in der Einfachheit des Systems. Es werde lediglich ein globales Emissionsminderungsziel festgelegt, die einzelwirtschaftliche Steuerung werde dem Markt überlassen. Dadurch werde das politisch vorgegebene Umweltziel zu gesamtwirtschaftlich minimalen Kosten erreicht (sogenannte statische Effizienz). Im Gegensatz zu einzelwirtschaftlichen Standards gebe der Emissionsrechtehandel darüber hinaus einen ständigen Anreiz, durch Mengenanpassungen und technischen Fortschritt Emissionen zu reduzieren (sogenannte dynamische Effizienz). Der Sachverständigenrat kritisiert jedoch die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der Emissionrechte-Allokation im Nationalen Allokationsplan I.[58]

Laut dem Politologen Elmar Altvater ist der Emissionsrechtehandel eine „juristische Konstruktion“, wonach die Verschmutzung der Atmosphäre zu einem Recht erhoben wird; der Verzicht darauf zieht eine Inwertsetzung nach sich. Diese juristische Form der Inwertsetzung widerspreche der klassischen politischen Theorie, der zufolge die Arbeit den Erwerb von Eigentumsrechten ermögliche.[59]

Hans-Werner Sinn vom Ifo Institut unterstützt die Forderung vieler Umweltökonomen nach einem weltweiten Handel mit Emissionszertifikaten für Kohlenstoffdioxid. Er weist jedoch darauf hin, dass die Einführung eines solchen Systems rasch und global abgestimmt erfolgen muss und sich alle Länder daran beteiligen müssen. Eine einseitige Vorgehensweise mit der Hoffnung, alle Länder irgendwann in das System einzubinden, wie sie derzeit von der EU verfolgt wird, könne aufgrund der Reaktion der Angebotsseite mit fortschreitender Zeit einen immer stärker werdenden komparativen Preissenkungseffekt erzeugen. Dies könne sogar zu einer Beschleunigung des weltweiten Schadstoffausstoßes führen.[60]

Siehe auch

Literatur

Bücher

  • Wolfgang Gründinger: Lobbyismus im Klimaschutz. Die nationale Ausgestaltung des europäischen Emissionshandelssystems. VS Verlag, Wiesbaden 2012.
  • Larry Lohmann (Hrsg.): Carbon Trading. A Critical Conversation on Climate Change, Privatisation and Power. Herausgegeben von der Dag Hammarskjöld Foundation, Oktober 2006.
  • Jens Nawrath: Emissionszertifikate und Finanzverfassung. Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 978-3-428-12744-3.
  • Matthias Corbach: Die deutsche Stromwirtschaft und der Emissionshandel. ibidem-Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-89821-816-0.
  • Wolf Fichtner: Emissionsrechte, Energie und Produktion. Verknappung der Umweltnutzung und produktionswirtschaftliche Planung. Erich Schmidt, Berlin 2004, ISBN 3-503-08385-5.
  • Michael Lucht, Gorden Spangardt: Emissionshandel. Springer, Heidelberg 2004, ISBN 3-540-21005-9.
  • Rolf Linkohr, Alexandra Kriegel, Beatrix Widmer: „Luftgeschäfte“ oder Wie der Handel mit Treibhausgasen die Energiepolitik verändert. etv, Essen 2002, ISBN 3-925349-39-1.
  • Carl-Stephan Schweer, Christian von Hammerstein: Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz. Köln 2004, ISBN 3-452-25771-1.
  • Lutz Wicke: Beyond Kyoto – A New Global Climate Certificate System. Springer, Heidelberg 2005, ISBN 3-540-22482-3.
  • Ines Zenke, Thomas Fuhr: Handel mit CO2-Zertifikaten. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-55245-5.
  • Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz (Hrsg.): Rechtsprobleme des Emissionszertifikategesetzes 2006, ISBN 3-902460-27-X.

Fachartikel

  • Bernhard Kirchartz: Emissionshandel – Marktwirtschaft oder Ordnungsrecht? In: Wasser, Luft, Boden. 48, 6, 2004, S. 32–35, ISSN 0938-8303

Weblinks

Wiktionary: Emissionsrechtehandel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. China’s Emissions Trading Scheme – Analysis. Abgerufen am 15. August 2021 (britisches Englisch).
  2. a b Robert N. Stavins: Experience with Market-Based Environmental Policy Instruments. ID 199848. Social Science Research Network, Rochester, NY 1. Juli 2002, doi:10.2139/ssrn.199848 (ssrn.com [abgerufen am 15. August 2021]).
  3. Bianca Nogrady: China launches world’s largest carbon market: but is it ambitious enough? In: Nature. Band 595, Nr. 7869, 20. Juli 2021, S. 637–637, doi:10.1038/d41586-021-01989-7.
  4. a b c Patrick Bayer, Michaël Aklin: The European Union Emissions Trading System reduced CO2 emissions despite low prices. In: Proceedings of the National Academy of Sciences. Band 117, Nr. 16, 21. April 2020, S. 8804–8812, doi:10.1073/pnas.1918128117, PMID 32253304, PMC 7183178 (freier Volltext) – (pnas.org [abgerufen am 15. August 2021]).
  5. Judson Jaffe, Matthew Ranson, Robert N. Stavins: Linking Tradable Permit Systems: A Key Element of Emerging International Climate Policy Architecture. In: Ecology Law Quarterly. Band 36, Nr. 4, 2009, ISSN 0046-1121, S. 789–808, JSTOR:24114952.
  6. Preston Teeter, Jörgen Sandberg: Constraining or Enabling Green Capability Development? How Policy Uncertainty Affects Organizational Responses to Flexible Environmental Regulations: Constraining or Enabling Green Capability Development? In: British Journal of Management. Band 28, Nr. 4, Oktober 2017, S. 649–665, doi:10.1111/1467-8551.12188.
  7. Christoph Böhringer, Andreas Lange, Ulf Moslener: Der EU-Emissionshandel im Zielkonflikt zwischen Effizienz, Kompensation und Wettbewerbsneutralität. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik. Band 6, Heft 3, S. 309–323 (uni-wuerzburg.de [PDF]).
  8. a b c Richard M. Alston, J. R. Kearl, Michael B. Vaughan: Is There a Consensus Among Economists in the 1990's? In: The American Economic Review. Band 82, Nr. 2, 1992, ISSN 0002-8282, S. 203–209, JSTOR:2117401.
  9. a b Raphael Calel: Carbon markets: a historical overview. In: WIREs Climate Change. Band 4, Nr. 2, 2013, ISSN 1757-7799, S. 107–119, doi:10.1002/wcc.208 (wiley.com [abgerufen am 15. August 2021]).
  10. a b c d e f Eberhard Fees: Umweltökonomie und Umweltpolitik. 3. Auflage. Franz Vahlen, 2007, ISBN 978-3-8006-3350-0, Kapitel 6 Zertifikate.
  11. a b Erik Haites: Carbon taxes and greenhouse gas emissions trading systems: what have we learned? In: Climate Policy. 2018, doi:10.1080/14693062.2018.1492897.
  12. Kenneth M. Chomitz: Evaluating Carbon Offsets from Forestry and Energy Projects: How Do They Compare? ID 630729. Social Science Research Network, Rochester, NY 30. November 1999 (ssrn.com [abgerufen am 15. August 2021]).
  13. Frank J. Convery: Origins and Development of the EU ETS. In: Environment and Resource Economics. Band 43, 2009, S. 397, doi:10.1007/s10640-009-9275-7.
  14. Newly Released Paper Details Origins of Cap-and-Trade. (Memento vom 12. August 2014 im Webarchiv archive.today) In: The Washington Independent. 1. November 2010.
  15. J. H. Dales: Pollution, property and prices: An essay in policy-making and economics. University of Toronto Press, Toronto 1968, ISBN 0-8020-1566-2.
  16. Delbert C. Ogden: Economic Analysis of Air Pollution. In: Land Economics. Band 42, Nr. 2, 1966, ISSN 0023-7639, S. 137–147, doi:10.2307/3145614.
  17. Jack L. Knetsch: Alternative Pollution Control Strategies. In: The Australian Quarterly. Band 45, Nr. 4, 1973, ISSN 0005-0091, S. 5–17, doi:10.2307/20634593.
  18. Richard D. Wilson, David W. Minnotte: A Cost-Benefit Approach to Air Pollution Control. In: Journal of the Air Pollution Control Association. Band 19, Nr. 5, 1. Mai 1969, ISSN 0002-2470, S. 303–308, doi:10.1080/00022470.1969.10466489.
  19. Ellison S. Burton, William Sanjour: A simulation approach to air pollution abatement program planning. In: Socio-Economic Planning Sciences. Band 4, Nr. 1, März 1970, S. 147–159, doi:10.1016/0038-0121(70)90036-4 (elsevier.com [abgerufen am 15. August 2021]).
  20. Ellison S. Burton, Edward H. Pechan, William. Sanjour: Solving the air pollution control puzzle. In: Environmental Science & Technology. Band 7, Nr. 5, 1. Mai 1973, ISSN 0013-936X, S. 412–415, doi:10.1021/es60077a011 (acs.org [abgerufen am 15. August 2021]).
  21. Survey of mathematical programming models in air pollution management. In: European Journal of Operational Research. Band 96, Nr. 1, 10. Januar 1997, ISSN 0377-2217, S. 1–35, doi:10.1016/S0377-2217(97)86747-1 (sciencedirect.com [abgerufen am 15. August 2021]).
  22. Tim Lougheed: Economics: The Clear Advantage of Clean Air. In: Environmental Health Perspectives. Band 114, Nr. 3, März 2006, ISSN 0091-6765, S. a, doi:10.1289/ehp.114-a154a, PMID 16528834, PMC 1392269 (freier Volltext).
  23. Jan-Peter Voß: Innovation processes in governance: the development of 'emissions trading' as a new policy instrument. In: Science and Public Policy. Band 34, Nr. 5, 1. Juni 2007, S. 329–343, doi:10.3152/030234207X228584 (oup.com [abgerufen am 15. August 2021]).
  24. R. H. Coase: The Problem of Social Cost. In: The Journal of Law and Economics. Band 3, Oktober 1960, ISSN 0022-2186, S. 1–44, doi:10.1086/466560.
  25. H. Spencer Banzhaf: A History of Pricing Pollution (Or, Why Pigouvian Taxes are not Necessarily Pigouvian). w27683. National Bureau of Economic Research, Cambridge, MA August 2020, S. w27683, doi:10.3386/w27683.
  26. J. H. Dales: Land, Water, and Ownership. In: The Canadian Journal of Economics. Band 1, Nr. 4, November 1968, S. 791, doi:10.2307/133706, JSTOR:133706.
  27. W.David Montgomery: Markets in licenses and efficient pollution control programs. In: Journal of Economic Theory. Band 5, Nr. 3, Dezember 1972, S. 395–418, doi:10.1016/0022-0531(72)90049-X (elsevier.com [abgerufen am 15. August 2021]).
  28. The Clean Development Mechanism: A Review of the First International Offset Program. 21. März 2011, abgerufen am 15. August 2021.
  29. OAR US EPA: Clean Air Act Text. 29. Mai 2015, abgerufen am 16. Dezember 2021 (englisch).
  30. Cap and Trade 101. 16. Januar 2008, abgerufen am 15. August 2021 (amerikanisches Englisch).
  31. Niels Anger, Christoph Böhringer und Ulrich Oberndorfer: Public Interest vs. Interest Groups: Allowance Allocation in the EU Emissions Trading Scheme. Hrsg.: Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung. Discussion Paper No. 08-023 (econstor.eu [PDF; 306 kB]).
  32. Eberhard Fees: Umweltökonomie und Umweltpolitik. 3. Auflage. Franz Vahlen, 2007, ISBN 978-3-8006-3350-0, Kapitel 10.3.3 Zertifikatlösungen zur Verminderung des Treibhauseffekts.
  33. Peter Cramton und Suzi Kerr: Tradeable Carbon Permit Auctions – How and why to auction not grandfather. In: Energy Policy. Band 30, Nr. 4, März 2002, doi:10.1016/S0301-4215(01)00100-8.
  34. Florian Mersmann, Marcel Braun: Der Emissionshandel. Bundeszentrale für politische Bildung, 5. Juni 2013, abgerufen am 16. August 2021.
  35. Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz-EU: Bundesrat genehmigt Anpassung der CO2-Verordnung. Bundesamt für Umwelt u. a., 13. November 2019, abgerufen am 18. November 2019.
  36. The Québec-California Cabron Market and Membership of Ontario in 2018. (PDF) Quebec, 2017, abgerufen am 19. Februar 2018.
  37. David Parker: Climate change legislation introduced. (Nicht mehr online verfügbar.) New Zealand Government, 4. Dezember 2007, archiviert vom Original am 16. Oktober 2008; abgerufen am 10. September 2008.
  38. David Parker: Historic climate change legislation passes. (Nicht mehr online verfügbar.) New Zealand Government, 10. September 2008, archiviert vom Original am 26. September 2008; abgerufen am 10. September 2008.
  39. Sven Rudolph, Takeshi Kawakatsu: Tokyo's greenhouse gas emissions trading scheme: A model for sustainable megacity carbon markets? In: Joint Discussion Paper Series in Economics. Band 25-2012, 2012 (online PDF).
  40. Michal Nachmany et al.: The GLOBE Climate Legislation Study - A Review of Climate Change Legislation in 66 Countries. Hrsg.: GLOBE International and the Grantham Research Institute, London School of Economics. 2014, Kapitel 4.30, Japan (lse.ac.uk [PDF; 6,8 MB]).
  41. International Carbon Action Partnership (Hrsg.): Emissions Trading Worldwide: Status Report 2017. Berlin (icapcarbonaction.com).
  42. P. Forster, V. Ramaswamy u. a.: Changes in Atmospheric Constituents and in Radiative Forcing. In: Climate Change 2007: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Fourth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge/ New York 2007, S. 212, (PDF)
  43. IPCC Fourth Assessment Report (AR4), Climate Change 2007: Synthesis Report Summary for Policymakers (Seite 5 von 22 der PDF-Datei; 2,0 MB)
  44. Dallas Burtraw, Karen L. Palmer, Clayton Munnings, Paige Weber, Matt Woerman: Linking by Degrees: Incremental Alignment of Cap-and-Trade Markets. In: SSRN Electronic Journal. 2013, doi:10.2139/ssrn.2249955.
  45. a b c d Christian Flachsland, Robert Marschinski und Ottmar Edenhofer: To link or not to link: benefits and disadvantages of linking cap-and-trade systems. In: Climate Policy. Band 9, 2009, doi:10.3763/cpol.2009.0626.
  46. M. Ranson, R. Stavins: Linkage of Greenhouse Gas Emissions Trading Systems - Learning from Experience. Discussion Paper Resources For The Future, No. 42, 2013.
  47. The House of Commons Energy and Climate Committee: Linking emissions trading systems. London 2015.
  48. California Environmental Protection Agency Air Resources Board: Linkage. 2013.
  49. Jessica F. Green: Don't Link Carbon Markets. In: Nature. 21. März 2017, doi:10.1038/543484a.
  50. Jessica F. Green, Thomas Sterner und Gernot Wagner: A balance of bottom-up and top-down in linking climate policies. In: Nature Climate Change. Band 4, Dezember 2014, doi:10.1038/nclimate.
  51. About ICAP. International Carbon Action Partnership, abgerufen am 16. August 2021.
  52. a b Harvey S. Rosen: Public finance. 8th ed Auflage. McGraw-Hill Irwin, Boston 2008, ISBN 978-0-07-351128-3, S. 90–94.
  53. a b Nelson E. Burney: Carbon tax and cap-and-trade tools: market-based approaches for controlling greenhouse gases. Nova Science Publishers, New York 2010, ISBN 978-1-61209-871-5.
  54. Yujie Lu, Xinyuan Zhu, Qingbin Cui: Effectiveness and equity implications of carbon policies in the United States construction industry. In: Building and Environment. Band 49, März 2012, S. 259–269, doi:10.1016/j.buildenv.2011.10.002 (elsevier.com [abgerufen am 15. August 2021]).
  55. Easwaran Narassimhan, Kelly S. Gallagher, Stefan Koester, Julio Rivera Alejo: Carbon pricing in practice: a review of existing emissions trading systems. In: Climate Policy. Band 18, Nr. 8, 14. September 2018, ISSN 1469-3062, S. 967–991, doi:10.1080/14693062.2018.1467827.
  56. Eugénie Joltreau, Katrin Sommerfeld: Why does emissions trading under the EU Emissions Trading System (ETS) not affect firms’ competitiveness? Empirical findings from the literature. In: Climate Policy. Band 19, Nr. 4, 21. April 2019, ISSN 1469-3062, S. 453–471, doi:10.1080/14693062.2018.1502145.
  57. Antoine Dechezleprêtre, Daniel Nachtigall, Frank Venmans: The joint impact of the European Union emissions trading system on carbon emissions and economic performance. 6. Dezember 2018, doi:10.1787/4819b016-en (oecd-ilibrary.org [abgerufen am 15. August 2021]).
  58. Stellungnahme des Sachverständigenrat für Umweltfragen zur nationalen Umsetzung des europäischen Emissionshandels vom April 2006 (PDF) (Memento vom 10. August 2011 im Internet Archive)
  59. Elmar Altvater: Das Ende des Kapitalismus wie wir ihn kennen. S. 53/54.
  60. Hans-Werner Sinn: Das grüne Paradoxon, Ifo Working Paper No. 54 (PDF), 2007, S. 45.