Energieaudit

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Ein Energieaudit ist eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen fachlich ausgebildeten Experten („Auditor“).

Definition

Seit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im April 2015 sind Unternehmen, die keine Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind, verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen.[1]

Die Definition von KMU entstammt dem Europarecht. KMUs sind Unternehmen (unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich), in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind kommunale Regiebetriebe und Einrichtungen, die überwiegend hoheitlich arbeiten, wie etwa Verwaltungen oder Gerichte.[1]

Der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung wird zumeist durch Energieaudits nachgekommen. Alternativ können die Unternehmen aber auch Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsysteme einführen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das mit der operativen Umsetzung des EDL-G betraut ist, veröffentlicht eine Liste mit für den Audit qualifizierten Energieberatern.

Anforderungen

Ein Energieaudit muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • mind. 90 % des Energieverbrauchs müssen durch das Audit überprüft werden[2]
  • das Audit muss alle Unternehmensteile und deren Einrichtungen umfassen[3]
  • das Audit muss auf aktuellen, kontinuierlich oder zeitweise gemessenen Betriebsdaten zum Energieverbrauch basieren[3]
  • das Audit muss die Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden, Betriebsabläufen und Beförderung einschließen[3]

Sofern der Energieverbrauch des Unternehmens 500.000 Kilowattstunden nicht übersteigt, genügt eine einfache Meldung, jenseits dieser Grenze ist ein vollständiges Audit erforderlich (gemäß § 8 Abs. 4 EDL-G).

Die Nichtdurchführung eines Audits ist nach § 12 bußgelbelegt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Merkblatt für Energieaudits. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, abgerufen am 19. September 2016.
  2. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA: BAFA: Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G). (Nicht mehr online verfügbar.) In: bafa.de. Archiviert vom Original am 19. September 2016; abgerufen am 19. September 2016.
  3. a b c Energieaudit DIN 16247-1 Anforderungen und gesetzliche Rahmenbedingungen. (Nicht mehr online verfügbar.) TÜVRheinland, archiviert vom Original am 19. September 2016; abgerufen am 19. September 2016.