Energieintensität

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Die Energieintensität ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl für die Energieeffizienz, die den Primärenergieverbrauch einer Volkswirtschaft in Bezug zum erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukt oder einer Branche, einer Gütergruppe oder eines einzelnen Produktes in Bezug zur erreichten Bruttowertschöpfung setzt.

Energieintensität in Abhängigkeit unterschiedlicher Referenzgrößen

Bezieht sich die Energieintensität auf eine ganze Volkswirtschaft, so ist sie wie folgt definiert:[1]

Die Einheit der Energieintensität ergibt sich zu (verbrauchte Energiemenge) / (Währungseinheit). Üblicherweise wird die verbrauchte Primärenergiemenge in Terawattstunden angegeben. Je nach Fragestellung kann im Zähler anstelle der eingesetzten Menge an Primärenergie auch die damit verbundene Schadstoffemission berücksichtigt werden. In diesem Fall ergibt sich die Einheit der Energieintensität in (emittierte Menge) / (Währungseinheit).

Die Energieintensität muss nicht unbedingt auf eine ganze Volkswirtschaft Bezug nehmen, sondern kann sich vielmehr auch auf eine Branche beziehen oder für eine Gütergruppe oder ein einzelnes Produkt berechnet werden:[2]

Eine sinkende Energieintensität, die vom Standpunkt der Nachhaltigkeit positiv zu bewerten ist, kann sowohl durch Einsatz moderner (die Energie effizienter nutzender) Fertigungsverfahren als auch durch den Strukturwandel einer Volkswirtschaft, beispielsweise weg von der Schwerindustrie, hin zur Dienstleistung erreicht werden.

Eine sinkende Energieintensität ergibt sich jedoch – rein rechnerisch – auch durch die Inflation. Bei einem Vergleich der Energieintensität verschiedener Jahre sollten die Geldbeträge daher inflationsbereinigt sein.

Betriebswirtschaft

Energieintensität ist auch eine betriebswirtschaftliche Kennzahl. Energieintensive Betriebe sind jene Unternehmen, bei denen der Anteil der Energiekosten an der Gesamtleistung oder den Umsatzerlösen mehr als 15 % ausmacht. Gemessen am Umsatzanteil im verarbeitenden Gewerbe gehören hierzu Chemische Industrie (54 %), Stahlindustrie (18,2 %), Nichteisenmetall-Industrie (15,7 %), Papierindustrie (8,5 %), Glasindustrie (5 %) und Baustoffindustrie (3,1 %). Hierzu zählen Betriebe der Aluminium-, Kupfer- und Zinkverarbeitung, Dämm- und Kunststoffhersteller, Grundchemikalien-, Papier- und Karton-, Glas-, Glasfaser-, Zement-, Kalk-, Gips- und Keramikindustrie. Gemessen an den Gesamtkosten erreichten im Jahre 2011 die Energiekosten im Papier- und Druckgewerbe 19 % der Gesamtkosten, gefolgt von Chemie/Pharma/Kunst- und Mineralstoffe (16 %), Nahrungs- und Genussmittel/Getränke (15 %), Baustoffe (13 %) und Eisen/Metall (12 %).[3]

Je höher die Energieintensität im Unternehmen durch Energiepreissteigerungen wird, umso größer werden die Gewinnrisiken. Energiesparmaßnahmen innerhalb eines effizienten Energiemanagements sind daher erforderlich, um die Umsatzrendite zu sichern.

Bedeutung

Durch die steigenden Energiepreise hat die Bedeutung der Energiekosten bei Unternehmen und Privathaushalten erheblich zugenommen. Energieeinsparung und Energieeffizienz sind zu wichtigen Zielen der Energieverbraucher geworden. Um den Anstieg der Energiekosten zu mildern oder sie gar zu senken, ist eine Rationalisierung beim Energieeinsatz durch Optimierung der energierelevanten Produktionsprozesse erforderlich. Private Haushalte müssen bei der Energieeinsparung auf den Einsatz energiesparender Geräte oder geringere Nutzungsdauer setzen. Beide Sektoren haben darüber hinaus noch die Möglichkeit der Eigenerzeugung von Energie.

Die energieintensiven Betriebe sind in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt, weil sie von der EEG-Umlage teilweise befreit sind. Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen sind durch die besondere Ausgleichsregelung im EEG zum Schutz ihrer internationalen und intermodalen Wettbewerbsfähigkeit von der EEG-Umlage teilweise befreit (§ 63 mit zugehörigen Regelungen §§ 64 – 69 EEG 2014). Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit einem Stromverbrauch über 1 GWh/a (bis 31. Dezember 2011: 10 GWh/a) und einem Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens von mindestens 14 %. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die EEG-Umlage für das Unternehmen begrenzt. Die Ausgleichsregelung erkennt mithin die Energieintensität nicht branchenmäßig an, sondern prüft den Einzelfall.

Siehe auch

Einzelnachweise