Entscheid

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Entscheid ist im schweizerischen Recht die Entscheidung der zuständigen Behörde über einen bestimmten strittigen Sachverhalt. Ein Entscheid ergeht sowohl im Einspracheverfahren als auch im Gerichtsverfahren.

Literatur

  • Robert Hauser, Erhard Schweri: Kommentar zum zürcherischen Gerichtsverfassungsgesetz. Zürich 2002, ISBN 3-7255-4272-4, § 155, S. 515.

Siehe auch