Environment Act 1986
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Environment Act 1986
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Public Act No. | 1986 No 127 |
Zuständiges Ministerium | |
Bei Einführung zuständige/r Minister/in |
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Aktuell zuständige/r Minister/in | David Parker seit Oktober 2017 |
Royal Assent | 18. Dezember 1986 |
Gesetzeskraft | 1. Januar 1987 |
Letzte Fassung | 7. August 2020 |
Weblink | New Zealand Legislation |
Der
Environment Act 1986
ist ein Gesetz in Neuseeland, das Einrichtung, Funktion und Aufgaben des
und des
Parliamentary Commissioner for the Environment
regelt.
Hintergrund
Der
Parliamentary Commissioner for the Environment
ist ein Beamter des Parlaments, der vom Generalgouverneur auf Vorschlag des
für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt wird. Der
Commissioner
fungiert als unabhängige Instanz, die das System und die Verfahren des Umweltmanagements sowie die Arbeit der Behörden in Bezug auf Umweltfragen überprüft.[1]
Das Gesetz
- Der Teil 1 des Gesetzes regelt die Berufung des Parliamentary Commissioner for the Environment(Parlamentarischer Kommissar für Umwelt), seine Funktion und Aufgaben, sowie seinen Einflussbereich.
- Im Teil 2 wird geregelt, dass es ein gibt und welche Funktion und Aufgaben der zuständige Minister hat.
- Im Anhang werden alle Gesetze aufgelistet, die von dem Environment Act 1986betroffen sein könnten und für die Zustimmungen erteilt werden können.[2]
Ziele und Aufgaben des Gesetzes sind:
- Die Beratung des zuständigen Ministers in Bezug auf:
- die Managementpolitik für natürliche und physische Ressourcen und Ökosysteme, um den Zielen des Environment Act 1986zu entsprechen,
- die wesentlichen Umweltauswirkungen von Vorschlägen des öffentlichen oder privaten Sektors zu beschreiben, die von den bestehenden gesetzlichen oder sonstigen Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung nur unzureichend erfasst werden,
- die Sicherstellung einer wirksamen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umweltplanung und der Formulierung der Umweltpolitik, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene,
- die Managementpolitik für natürliche und physische Ressourcen und Ökosysteme, um den Zielen des
- Beschaffung von Informationen sowie Durchführung und Überwachung von Forschungsarbeiten, um die Regierung in Fragen der Umweltpolitik beraten zu können,
- die Regierung, ihre Agenturen und andere öffentliche Behörden zu beraten über:
- die Anwendung, Funktionsweise und Wirksamkeit der in der Anlage zum Umweltgesetz von 1986 aufgeführten Gesetze in Bezug auf die Erreichung der Ziele des Gesetzes,
- entsprechende Verfahren für die Bewertung und Überwachung von Umweltauswirkungen,
- die Kontrolle der Umweltverschmutzung und die Koordinierung des Umgangs mit Schadstoffen in der Umwelt,
- die Erkennung und Wahrscheinlichkeit von Naturgefahren und die Verringerung der Auswirkungen von Naturgefahren,
- die Kontrolle gefährlicher Stoffe, einschließlich des Managements von Herstellung, Lagerung, Transport und Entsorgung gefährlicher Stoffe,
- Erleichterung und Förderung der Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit politischen Maßnahmen und Vorschlägen zu erarbeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können,
- Bereitstellung und Verbreitung von Informationen und Dienstleistungen zur Förderung der Umweltpolitik, einschließlich Umwelterziehung und wirksamer Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umweltplanung.[1]
Literatur
- Parliamentary Counsel Office(Hrsg.):Environment Act 1986. 1986 (englisch, Online [PDF; 490 kB; abgerufen am 17. Februar 2022]).
Weblinks
- Environment Act 1986. In:New Zealand Legislation.Parliamentary Counsel Office, abgerufen am 17. Februar 2022 (englisch).
Einzelnachweise
- ↑ a b
Environment Act 1986.Ministry for the Environment, abgerufen am 17. Februar 2022 (englisch).
- ↑
Parliamentary Counsel Office(Hrsg.):Environment Act 1986. 1986 (englisch, Online [PDF; 490 kB; abgerufen am 17. Februar 2022]).