Erbgut

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Erbgut steht für:

  • in der Biologie die Gesamtheit der Erbanlagen, siehe Genom
  • im mittelalterlichen Recht ein Grundstück, über das ein Eigentümer verfügen konnte, siehe Allod
  • das sogenannte Ältestengut, der sich nach dem Ältestenrecht vererbende Besitz, siehe Majorat
  • den sich an das jüngste Kind vererbenden Besitz, siehe Minorat
  • Erbgut (Film), deutscher Kurzfilm aus dem Jahr 2013


Siehe auch:

Wiktionary: Erbgut – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

__DISAMBIG__