Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten sind die journalisch-ethischen Regeln des Schweizer Presserates.[1] Sie werden durch die Richtlinien ergänzt.[2]

Die Erklärung wurde im Dezember 1999 verabschiedet und 2008 revidiert.

Die Präambel beginnt mit dem Satz: „Das Recht auf Information, auf freie Meinungsäusserung und auf Kritik ist ein grundlegendes Menschenrecht.“

Einzelnachweise