Erledigung
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Erledigung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Recht und bezeichnet:
- den Fortfall der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage
- den Fortfall der Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes.
Siehe auch:
Wiktionary: erledigen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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