Errichtungsanordnung

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Die Errichtungsanordnung (EAO) ist nach dem Strafprozessrecht, bestimmten Polizeigesetzen des Bundes und auch einiger Bundesländer, wie Bayern, Berlin,[1] Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen, eine erforderliche Festlegung für die Inhalte jeder neuen Datei, die personenbezogene Daten enthält. Entsprechende Regelungen finden sich in § 490 StPO, § 39 GwG, § 36 BPolG, § 90 ZFdG und § 16 Abs. 4 SchwarzArbG. Im Bundeskriminalamtgesetz war sie durch § 34 BKAG a.F. geregelt[2]. Durch das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes ist sie dort weggefallen. Im Zollfahndungsdienstgesetz ist sie dagegen auch nach der Reform vom 30. März 2021 weiterhin enthalten. Sie stellt eine Verwaltungsvorschrift dar aus der jeder Anwender entnehmen kann, wie mit der Datei bzw. den Daten umzugehen ist. Diese Vorschriften sind für den Anwender verbindlich. Somit erleichtert es die Errichtungsanordnung dem Datenschutzbeauftragten und der Datenschutzaufsichtsbehörde ihre Kontroll- und Beratungsbefugnisse wahrzunehmen.


Festgelegt wird in Errichtungsanordnungen üblicherweise:

  • Zweck der Datei
  • Rechtsgrundlage
  • betroffener Personenkreis
  • Art der zu speichernden Daten
  • Anlieferung bzw. Eingabe der Daten
  • Voraussetzung der Datenübermittlung
  • Prüffristen
  • Speicherungsdauer
  • notwendige technische und organisatorische Maßnahmen

Errichtungsanordnungen sind sowohl im präventiven Bereich, wie auch im Bereich der Strafverfolgung erforderlich.

Im Bereich der Strafverfolgung ist die Errichtungsanordnung unter anderem im § 490 StPO geregelt.

Vor Erlass einer Errichtungsanordnung ist nach den Polizeigesetzen die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde anzuhören. Dieses Verfahren ist formelle Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung[3]. Eine Errichtungsanordnung kann vorläufig ergehen, wenn wegen der Dringlichkeit der Aufgabenerfüllung die vorherige Anhörung nicht möglich ist (sog. "Sofortanordnung"). Die Anhörung ist dann unverzüglich nachzuholen. Die StPO sieht kein Anhörungsverfahren vor.

Die Errichtungsanordnung zur Datei "Gewalttäter Sport" des BKA ist als Ergebnis einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf dem Portal Frag den Staat veröffentlicht worden[4].

Weblinks

Einzelnachweise