Erste Kammer
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Erste Kammer steht für:
- Oberhaus eines Parlaments, seltener auch Unterhaus
- Spruchkörper eines Gerichts, siehe Kammer (Gericht)
- Erste Kammer der Generalstaaten, das Oberhaus in den Niederlanden
- Erste Kammer (Badische Ständeversammlung), das Oberhaus Großherzogtums Baden (1818–1918)
- Erste Kammer des Reichstages Schwedens (das Oberhaus, 1865–1970)
Siehe auch:
__DISAMBIG__