Europäische Größeneinheit

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Die Europäische Größeneinheit (EGE) ist ein Begriff aus dem gemeinschaftlichen Klassifizierungssystem für landwirtschaftliche Betriebe in der Europäischen Union. Er beruht auf der Entscheidung 85/377/EWG der Europäischen Kommission vom 7. Juni 1985,[1] zuletzt geändert durch die Entscheidung 96/393/EG vom 13. Juni 1996.[2]

Ziel der Betriebsklassifizierung ist es, die Betriebe nach ihrer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (BWA) und ihrer Betriebsgröße, ausgedrückt in europäischen Größeneinheiten (EGE) zu kennzeichnen und zu gruppieren.[3] Eine EGE entspricht einem Standarddeckungsbeitrag (SDB) von Stand 2018 1.200 Euro.[4] Die wirtschaftliche Betriebsgröße lässt sich somit aus der Division des SDB durch 1.200 Euro berechnen.

Die Klassifizierung dient insbesondere Zwecken der amtlichen Statistik wie den Agrarstrukturerhebungen oder dem jährlichen Agrarbericht.[5][6]

In Deutschland dient die Klassifizierung im Rahmen der Bestimmung des Wertes eines landwirtschaftlichen Betriebs auch der Ermittlung der Erbschaftsteuer.[7]

Für Deutschland ergeben sich aus § 163 des BewG folgende Betriebsgrößen:

  • Kleinbetriebe von 0 bis unter 40 EGE
  • Mittelbetriebe von 40 bis 100 EGE
  • Großbetriebe über 100 EGE

Einzelnachweise